Beim ALG 1 ist das ganz egal. Du bekommst ja keine Miete von der AfA. Die gibt es beim ALG 2. Da wäre es relevant. Weil die ja keine Miete bezahlen, wenn du dort 10 Monate im Jahr nicht lebst.
Posts by Birgit63
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Ist dein Partner der Vater eines oder beider Kinder?
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Du hättest es angeben müssen. Wenn du deine Abrechnungen vom JC nicht genau anschaust und deshalb nicht merkst, dass dir das JC zu wenig Geld überwiesen hat, ist das deine Schuld. Deshalb kannst du jetzt nicht sagen "wie du mir, so ich dir". Du wirst das Geld zurückzahlen müssen und evtl. auch noch ein Bußgeld.
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Ich arbeite in einer Personalabteilung und Bewerbungen, in denen gleich die Krankheiten geschildert werden, werden sofort aussortiert.
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Also in eine Bewerbung kommen überhaupt keine gesundheitlichen Einschränkungen rein. Die gehören dort einfach nicht hinein. Sowas spricht man evtl. beim Vorstellungsgespräch an.
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Ganz ehrlich, wenn dein Ton im Umgang mit den Behörden genau so war, wie hier im Forum, wundert es mich nicht, dass ihr keine Informationen mehr bekommt.
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Du musst dich bewerben und ein Vermittlungsangebot ist noch keine Jobzusage. Auch mit Anfang 50 muss man noch gut und gerne 17 Jahre bis zur Rente arbeiten. Wenn du krank bist, bist du sicherlich in Therapie und krank geschrieben. Dann brauchst du dich natürlich nicht auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben.
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Ist mal wieder typisch. Wenn der Opa was zu vererben hat, steht die Familie parat. Wenn man für den Opa aufkommen soll, hat plötzlich keiner Geld.
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Hast du schon mal versucht ein Stipendium zu bekommen. Es liest sich, als wärst du hochbegabt. Ich weiß allerdings nicht, wie man an so ein Stipendium ran kommt. Habe nur mal gehört, dass es sowas für hochbegabte Kinder und Jugendliche gibt.
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Er muss sein Geld nicht für seinen Vater aufwenden. Aber natürlich muss er für sich selber aufkommen und wie Turtle1972 schon geschrieben hat, für seinen Mietanteil und Nebenkosten sowie für sein leibliches Wohl (das alles hat vorher das JC bezahlt) selbst aufkommen.
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Das heißt, er muss sich diesen zusammensparen wie ganz viele andere Menschen auch. Ich musste meinen Führerschein selbst finanzieren und unsere Tochter auch.
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Wenn der Arbeitgeber einen Führerschein wünscht, dann soll er den doch auch finanzieren. Wie schon geschrieben evtl. über ein Arbeitgeberdarlehen. Er ist ja schon eingestellt und der Führerschein war doch keine Bedingung, um den Job zu bekommen, oder?
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Das Kind kann nichts dafür. Auch der Mann ist für die Verhütung zuständig. Mit Pille und Kondom wäre das wohl nicht passiert. Von daher wird dein Mitbewohner zahlen müssen. Lust spielt beim Bezahlen keine Rolle, die hatte er wohl vorher schon.
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Meine Tochter hat während der Praktika saubere Jeans und T-Shirt getragen. Die einzige Bedingung war eine vernünftige Hose, die hoch genug sitzt und die beim Bücken nicht das halbe Hinterteil zeigt. Auch T-Shirts mussten hoch genug geschlossen sein.
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Arbeitskleidung stellt bei der Ausbildung zum Krankenpfleger der Arbeitgeber.
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Das wäre schlichtweg Sozialbetrug.
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Wenn deine Cousine Wohngeld bekommt, sind das vorrangige Leistungen. Sie kann jetzt nicht auf Wohngeld verzichten und Grundsicherung beantragen. Auch muss die Tochter von ihrem Bafög ihren Mietanteil zahlen. Wenn die Tochter unter 25 Jahre alt ist, bekommt sie zu ihrem Bafög ja auch noch das Kindergeld.
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In einem anderen Forum wurde dir doch schon geschrieben, dass du ruhig so viel verdienen darfst, dass du keine staatliche Unterstützung mehr brauchst.
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Nein sicherlich hat man dann keinen Anspruch auf Hartz IV. Wie sieht es mit einem Studienkredit aus? Oder nebenbei (am WE jobben)? Ich habe im Bekanntenkreis mehrere junge Studenten, die ein duales Studium absolvieren. Die verdienen dabei sehr gut. Was machst du denn überhaupt für ein Studium?
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Dann wirst du dir wohl doch einen Minijob suchen müssen, um eure Haushaltskasse aufzubessern. Sozialleistungen kommen hier jedenfalls nicht zum Tragen.