Gerade in Corona Zeiten, wo Viele Einnahmeeinbußen hinnehmen müssen habe ich eine allgemeine Frage.
Person, Nennen wir sie A,ist vor 1 1/2 Jahren duch Aufnahme eines Zweitjobs, z.B auf 450 EUR Basis, aus dem ergänzenden ALG II rausgekkommen. Und dieser Zweitjob wird wegen Corona beendet, dann fällt A ja wieder in die Bedürftigkeit. Gilt hier Neuantrag oder Weiterbewilligung?
In diesem Zusammenhang, Corona, sind die Ämter für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt. Wie läuft in dieser gegenwärtigen Situatin das Prozedere bei der Antragstellung ab? Reicht es den Antrag, z.B. per Post einzureichen?
Eine Arbeitslosmeldung entfällt ja, da der SV pflichtige Midijob weiterbesteht. Was muß A im Fall der Fälle beachten?