Turtle, hast recht, hat ich nicht richtig gelesen.
Posts by Eastfrisian
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Da "Hope 1511" ja was von einem Neuantrag schreibt, gehe ich mal davon aus, dass es auch ein Neuantrag ist und kein Fortzahler. Dann könnte es ja glimpflicher ablaufen.
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Ich finde, da muss man differenzieren. Tatsächlich macht es Sinn, einigen Leuten das frühe Aufstehen "zu erleichtern". Andererseits weiß ich auch von EDV-Kursen, an denen Analphabeten teilnehmen sollten.
Und man sollte auch nicht verschweigen, dass diese gesamten "IBB's", "IEB's" und wie die sonst alle heißen, einen ziemlichen "Markt" darstellen, in denen man vielleicht auch einigen Coaches Arbeit beschafft (was ja gut ist), bei denen einige sich aber auch eine "goldene Nase" verdienen. Es gab vor Jahren schon mal einen Bericht im "Spiegel", wer da alles mit drin hängt und gut daran verdient (damals war es zumindest noch die Stellv. vom Vorstandsvorsitzenden). -
... oder von Ihrem Arzt oder Apotheker.
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Also ich sehe das so, wenn er nachweisen kann, dass sein Arbeitsverhältnis auf Dauer so angelegt ist, dass er auch dauerhaft aus dem Bezug von SGB II-Leistungen ausscheidet, und seine Firma macht nach sagen wir 3 oder 4 Monaten pleite und er kommt wieder auf Hartz-IV, dann müsste das Jobcenter durchaus noch für 6 Monate die nun wieder zu teure Miete übernehmen, aber auch nur dann!!!
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.. und solange sich das Jobcenter darauf berufen kann (und das tut), dass in näherem Umkreis auch Wohnungen ohne Makler zu bekommen sind, wird es wohl auch keine Übernahme der Maklergebühren geben.
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Hoffe und bete, dass Du nicht erwischt wirst. Mögliche Konsequenzen: Anzeige wegen Betrug, Rückforderung, "Kleinigkeiten" wegen Nichtangabe einer Zweitwohnung - Reicht das als "Konsequenzen"? Deine Nerven möchte ich haben.
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Kann man so nicht endgültig sagen. Das Jobcenter kann eigentlich nur das zurückfordern, was sie selbst berücksichtigt hat und nun eigentlich "über" ist.
Am besten Bescheid abwarten und dann die Sache klären. -
Frag mal wegen einem Vorschuss an.
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Nee, und wahrscheinlich kommt da auch nichts mehr.
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Wenn jemand Leistungen bezieht, sollte man aber trotzdem diese geringere Vermögen angeben, sonst kann man sich ein OWiG-Verfahren einhandeln.
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Endlich mal was Lustiges in diesem Forum.
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Tja, da haben wohl einige auf den ganz großen Geldsegen gewartet - und nun das. Da werden wohl einige doch mal arbeiten müssen. Vater Staat ist pleite und kann nicht mehr zahlen (mal von so tollen Ausnahmen wie HRE abgesehen).
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Basisgeld wäre auch schon irgendwie wieder doppelt gemoppelt. Denn viele, die geringfügig beschäftigt sind arbeiten nach eigenen Angaben "auf Basis". Die würden ja vollkommen durcheinander kommen, wenn sie zu ihrem Verdienst aus "auf-Basis-Arbeiten, dann noch "Basisgeld" bekommt ...???
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Da kann ich unserem "Urtier" nur voll und ganz zustimmen.
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Na, das ist doch Standard. Schlimmer wird es in der Tat, wenn man einen Widerspruch zurückweisen muss und alles haarklein begründen muss. Spaß macht das nicht, ist aber gerichtsfest(er). Man könnte es sich auch einfach machen, a la: Widerspruch wird zurückgewiesen, alles Blödsinn was Du geschrieben hast, Klage kannste da und dort einreichen, MfG.
Dann möchte ich das Gericht aber auch mal sehen. -
Nein, wird es nicht geben.
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Tja, dann würde es viele schuldlos gaaanz tief fallen, aber bei einigen wenigen würde es mich tierisch freuen, wenn das wahr werden würde. Aber, Vater Staat ist bekanntlich knapp bei Kasse, Hartz-4 Empfänger gibt es genug, wenn man da spart, spart man richtig viel Geld.
Macht man ja jetzt (abgespeckt) auch schon: Wir erhöhen das Kindergeld (und bei der Hälfte der Leute nehmen wir es durch Anrechnung auch gleich wieder weg).
Wer also weiß, was kommen wird. -
Was mich nur stutzig macht ist folgendes. Es geht hier nicht darum fleissig oder nicht fleissig in die Kasse eingezahlt zu haben. Auf diese Zahlungen gibt es Arbeitslosengeld I. "Hartz IV" sind SGB II-Leistungen und die werden ausschließlich vom Steuerzahler aufgebracht.
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Wenn Du für die Heizkosten von Deinem Anbieter jetzt Geld zurückerhalten hast, mindern diese im Folgemonat Deine Kosten der Unterkunft und Heizkosten (und somit Deinen Bedarf). "Das dürfen die" (steht im Gesetz: §§ SGB II).