Unter diesem Aspekt wäre es hilfreich, wenn die Kinder ihren Teil direkt an den Vermieter zahlen.
Ich denke auch, dass eventuelle Umzugskosten nicht so dramatisch wären, da ja offenbar eine große Familie dabei helfen kann. Dann dürften noch Kosten für nen Bulli und ein paar Kartons anfallen. Oder gibts bei Euch keine kräftigen Männer (alle kleinwüchsig und magersüchtig)?
Bei dem Hinweis in dem zitierten Schreiben handelt es sich sicher um ein Versehen. Da sollte wohl die tatsächliche (unangemessen hohe) Miethöhe stehen. Notfalls frag mal beim Sachbearbeiter nach.
Für die komplette Versagung der Leistungen für die Unterkunft gibt es keine Rechtsgrundlage, so lange die Finanzierung des unangemessenen Teils plausibel ist. Wenn dies nachweislich durch die Kinder erfolgt, sehe ich da kein Problem. Ist dies der Behörde aber überhaupt bekannt oder habt Ihr das bislang für Euch behalten?
Posts by Verdachtschöpfer
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Quote from eremit;166725
Muss man erst mal so hinnehmen. Widerspruch will sie vorsorglich einlegen
Abgesehen davon, dass hier offenbar zumindest eine Widerspruchsstelle mit aus eigener Sicht der Anwältin unnötiger Arbeit aufgehalten wird: Musst Du die Anwältin selbst bezahlen? -
Quote from Turtle1972;107353
Ich darf raten? Den Wochenendeinkauf machst nicht du, oder?
Dafür würde das Taschengeld, das mir meine Regierung zubilligt, gar nicht reichen. :o
Man sollte bedenken, dass man nicht nur Lebensmittel benötigt und man als Einzelperson gerade bei Sachen wie Putzmitteln etc. nicht unbedingt nur 1/3 dessen verbraucht, was 3 Personen benötigen. Ich halte daher die 30,00 €, von denen die Rede war, nicht für exorbitant oder verschwenderisch. -
Quote from Turtle1972;105841
Ich führe einen 3 Personen-Haushalt, mein Wocheneinkauf beträgt ja gerade mal 60 Euro!
Ok, aber nicht jeder ernährt sich von den Früchten des Waldes oder bringt abends auf den Tisch, was er unterwegs mit dem Auto erlegt hat...
helpmeplease11: Die üblichen Verdächtigen zum Sparen wie Tafel, Sozialkaufhäuser/ 2nd- Hand- Läden oder Kleiderkammern hattest Du sicher schon im Auge, oder? -
Quote from Markus1;81033
Wenn es Ihnen möglich ist, eine detaliertere Aufstellung der Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von 100,00€ (aufgesplittet in Betriebs- und Heizkosten) einzureichen, könnten wir ggf. noch mal die Heizkostennachzahlung neu berechnen.
Wenn ich das lese, frage ich mich, wie die denn vernünftig die Übernahme der Betriebskostenabrechnung geprüft haben wollen. Sie wissen nicht, wie hoch der Anteil der Hk an den Vorauszahlungen war (steht das nicht im Mietvertrag?) und behaupten dennoch, die Hk wären komplett übernommen worden? Aber wie Turtle schon schrieb- es ist müßig, hier weiter zu diskutieren. Du wirst schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen müssen. Du kannst Dich ja hier wieder melden, wenn über den WS entschieden worden ist. -
Man sollte Dir darlegen, inwieweit die Kosten unangemessen hoch sind. Hierzu fehlt es an entsprechenden Angaben im Bescheid und die Kürzung ist demzufolge nicht nachvollziehbar. Daher legst Du Widerspruch gegen den Bescheid ein.
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Quote from Markus1;80933
Also ich habe telefonisch Widerspruch eingelegt.
Die Sachbearbeiterin lehnte den Widerspruch mit folgender Begründung ab:
Da geht weder das Eine noch das Andere. WS ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Für die Ablehnung des WS ist die Widerspruchsbehörde zuständig.
Deine Unterkunftskosten können nur nach Belehrung eingeschränkt werden. Das war offenbar bislang nicht erfolgt. Im Gegenteil- seinerzeit war ja dem Umzug zugestimmt worden und bisher haben sie die vollen KdU berücksichtigt. -
Ja, das ist sicher zu pauschal, da ja nicht einmal die unterschiedlichen Betriebskostenarten berücksichtigt werden. Wie will man denn da unterscheiden zwischen Fällen, in denen nur das Wasser abgerechnet wird und solchen, in denen das ganze Programm der möglichen Nebenkosten im Mietvertrag auftaucht?
Dann solltest Du Widerspruch einlegen (geht auch mündlich zur Niederschrift bei Deiner Sachbearbeiterin, mit der Du bei dieser Gelegenheit nochmal reden kannst). -
Mit welcher Begründung wurde denn nun der Rest der Kosten abgelehnt? Was steht denn im Bescheid über die 240,00 €?
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Dann wurden ja zumindest monatlich 100,00 € übernommen. Allerdings halte ich die Ablehnung für etwas zu pauschal. Die müssten Dir schon etwas differenziert darlegen, was genau an Deinen Betriebskosten unangemessen hoch war (z. B. die Heizkosten, da nur ein Verbrauch von ... kWh bei Gasheizung angemessen oder so ähnlich).
Welche Betriebskosten wurden eigentlich im Einzelnen abgerechnet? Stehen die auch alle im Mietvertrag? -
Wurdest Du denn irgendwann mal darauf hingewiesen, dass statt der Kaltmiete lt. Mietvertrag (272,00 €) nur 250,00 € berücksichtigt werden?
Sicher nicht, sonst wäre ja seinerzeit dem Umzug nicht zugestimmt worden. Welche Beträge wurden denn monatlich durch die ARGE berücksichtigt (Schau mal in die alten Bescheide)? -
Quote from Clownfisch;80854
ein vorgelegtes, fachärztliche Gutachten
Naja, die schriftlichen Atteste, die regelmäßig vorgelegt werden, erfüllen wohl meist nicht die Voraussetzungen, um als "fachärztliches Gutachten" durchzugehen. Hinzu kommt, dass Ärzte (warum auch immer) gern alles Mögliche bescheinigen. Spätestens bei Nachfragen, was an der Wohnsituation denn nun genau krankheitsbeeinflussend ist, kommt in der Regel keine Antwort mehr.
Allerdings sollte die Umzugsnotwendigkeit bei genügend Anhaltspunkten mal durch einen Amtsarzt überprüft werden. -
Wenn wir hellseherische Fähigkeiten hätten, wären wir bei Astro TV.
Ein paar Angaben musst Du uns also schon geben. Was hat das Jobcenter denn als Begründung dafür angegeben, dass nicht alles übernommen wurde?
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Wenn Du in einer Einrichtung bist, richtet sich der Bedarf statt nach den normalen Regelsätzen des § 28 SGB XII nach § 35 SGB XII:
Quote§ 35 (2) Der weitere notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Kleidung und einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung; § 31 Abs. 2 Satz 2 ist nicht anzuwenden. Leistungsberechtigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Barbetrag in Höhe von mindestens 27 vom Hundert des Eckregelsatzes.
Eckregelsatz beträgt 359 €. -
Es kommt letztlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Man kann schließlich auch in 2 getrennten Wohnungen einen gemeinsamen Haushalt führen. Man denke an das Ehepaar, bei dem der Gatte auf nem Bohrturm am Persischen Golf arbeitet. Es handelt sich dennoch um nicht getrennt lebende Ehegatten. Oder Familien, die ein ganzes Haus bewohnen...
Bei Deiner Konstellation wird es sicher nicht anders sein. Es handelt sich zwar um 2 grundsätzlich mietrechtlich verschiedene Wohnungen, in denen Ihr aber wohl als Haushaltsgemeinschaft lebt. Oder kocht Dein Freund für sich allein, macht jeder seine Wäsche selbst, geht nur für sich einkaufen, etc...? Die 2 Mietverträge spielen dabei keine große Rolle. -
Dann kannst Du in den Antrag schreiben, dass Du kostenfrei bei Deinen Eltern wohnst. Warum sollte die Allgemeinheit denn jetzt Unterkunftskosten zahlen, wenn Du bislang auch keine hattest?
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Welche Kosten musstest Du denn bisher tragen, falls Du welche tragen musstest?
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Wie hoch sind denn die Unterkunfts- und Heizkosten? Hast Du einen Schwerbehindertenausweis mit Merkmal G? Habt Ihr noch anderes Einkommen? Wie schauts mit Vermögen aus (Sparbücher, Lebensversicherungen, Bausparverträge etc.)?
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Grundsätzlich ist dagegen nix einzuwenden. Allerdings müssen die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sein- für die entsprechenden Grenzen frag am besten beim zuständigen Sozialamt nach. Der Umzug wird allerdings allein finanziert werden müssen, wenn die bisherigen Unterkunftskosten angemessen waren und der Umzug somit "aus Spaß" erfolgt. Eure- nachvollziehbaren- Gründe interessieren die Allgemeinheit dabei weniger.
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Sag ihr einfach, wie es sich verhält. Sie kann doch mit dem Blick in die Glaskugel ohnehin nix anfangen. Die Zusage dürfte ohnehin eher von Kaltmiete und Wohnfläche bzw. anderen Umständen abhängen, die einen Umzug notwendig machen können.