Ich bin momentan auch durchaus bereit jede Tätigkeit anzunehmen mit der ich meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten könnte. Leider ist das für mich im Moment, wegen der noch fehlenden Deutschkenntnisse, sehr schwierig bis unmöglich.
Die Frage, um die es eigentlich geht, habe ich oben bereits gestellt.
Der § 22 Abs. 5 Nr. 2 SGB II beschreibt Ausnahmen.
Die von dir genannte Vorschrift bezieht sich auf die Notwendigkeit einer eigenen Wohnung für die Eingliederung in Arbeit.
Das ist zum Beispiel der Fall bei deutlich verkürzten Pendelzeiten zu einer Arbeitsstelle (so beispielsweise das LSG Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 11.09.2013, Az. L 5 AS 461/11 B).
Wie du jedoch selbst mitteilst, sind mangelnde Deutschkenntnisse ursächlich für die Schwierigkeit, eine Arbeit zu finden - nicht jedoch das Fehlen einer eigenen Wohnung.
Mit Blick auf § 22 Abs. 5 Nr. 2 sehe ich also keine Möglichkeit.
Über den "sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Grund" nach Nr. 3 könnte hingegen ein Weg eröffnet sein.
Das SG Berlin hat in einer Entscheidung vom 24.10.2006 (Az. S 37 AS 8402/06 ER) eine prekäre Wohnsituation als einen solchen Grund anerkannt.
Das LSG Sachsen-Anhalt hat am 19.10.2014 in seiner Entscheidung (Az. L 4 AS 169/14 B ER) für den Fall einer 28-jährigen Antragsstellerin erkannt, dass beengte und dem Alter nicht entsprechende Raumverhältnisse einen Umzug erforderlich machen.
Gerichtsurteile, die ausdrücklich auf deine Situation anwendbar wären, sind mir nicht bekannt.