Kleine Ergänzung: Bei Ausländern, die Leistungen nach dem Dritten Kapitel erhalten, ist sogar der tatsächliche Aufenthalt entscheidend. Für sie gilt: Keine HzL im Ausland.
Posts by Idiotenwiese
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Bestenfalls ist lediglich ein Darlehen möglich.
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Quote from Rice;474
Hallo,
seit 01.11.2007 beziehen wir zusätzlich zu unserem Gehalt noch Harz IV (verh. 1 Kind). Wir haben im Dez. 2007 die Gasabrechnung bekommen und ein Guthaben für die Zeit von Sommer 2006 bis Okt. 2007 bekommen. Wir haben diese Abrechnung natürlich eingereicht. Leider kam die aus kuriosen Gründen nicht bei der entsprechenden Bearbeiterin an (so etwa 4-5 Mal) bis wir sie dann persönlich abgegeben haben. Dann wurde uns lange später (Okt. 2008) ein Schreiben zugeschickt, dass wir im Feb. 2008 aufgrund dieses Guthabens überzahlt wurden. Jetzt wird das Geld zurückgefordert.
Nun zu meiner Frage: dieses Guthaben kommt ja aus der Zeit, wo wir noch kein Harz IV bekommen haben. Zählt das trotzdem als Einkommen? In Widerspruch sind wir schon gegangen, aber mir wurde dann bei einem persönl. Termin erklärt, dass es Einkommen ist und wir doch bitte den Widerspruch zurücknehmen sollen.
Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank und Gruß
Rice
Das Heizkostenguthaben mindert die Unterkunftskosten im Monat nach der Gutschrift und ist dementsprechend anzurechnen. Auf den Abrechnungszeitraum stellt das Gesetz nicht ab.Falsch ist hingegen die Anrechnung als Einkommen. Es ist bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Aber angerechnet wird es auf jeden Fall.
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Quote from xdarkx;416
irgendwie steh ich aufm schlauch...versteh nicht ganz wie Du das meinst.
angenommen ich bekomme (ich nehme mal willkürliche beträge) ich bekomme 35 Euro für Gas (habe Gasheizung u Warmwasser wird mit Gas erhitzt) und 35 euro für Strom vom Arbeitsamt. Muss aber an die Stadtwerke 50 Euro für gas u 50 Euro für Strom zahlen. Das heisst ich lege vom restlichen ALG2 immer 30 Euro drauf (die eigentl für was anderes gedacht waren). Wenn ich nun eine Rückerstattung bekomme (wird die unterteilt in Gas u Strom? Ist das erste mal dass ich sowas bekomme) Angenommen 10 Euro Gas u 10 Euro Strom wird zurückerstattet? Was wird mir vom ALG2 abgezogen bzw angerechnet?
Sorry is a bisserl kompliziert, danke für deine Mühe, aber nur so kapier ichs
Vielen Dank
Judith
Für deine Beispielwerte:Bei einer Einzelperson sind derzeit 6,63 € für die Aufbereitung von Warmwasser in der Regelleistung erhalten. Das entspricht bei einem angenommenen Gasabschlag von 35,00 € einem Anteil von 18,94%. Dieser Anteil wäre bei einem Guthaben ebenfalls nicht zu berücksichtigen. Bei 10,00 € Gasguthaben würden die Unterkunftskosten des Folgemonats also um 8,11 € gemindert.
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Die Angemessenheit von Wohnraum wird in jedem Einzelfall geprüft.
Und dabei stellt die Kommune zwangsläufig fest, ob der jeweilige Wohnraum nach ihrer Definition angemessen ist oder nicht.
Diese Entscheidung unterliegt der sozialgerichtlichen Kontrolle. Zur Untermauerung der Entscheidung halten die Kommunen entsprechende Daten bereit.
Und daher kann die Kommune sagen: In der Stadt XY ist Betrag Z bei Wohnraum für 1 Person angemessen.
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Quote from Clownfisch;313
Wo steht denn die Rechtsgrundlage für verbindliche Angemessenheitsgrenzen im Gesetz, ich finde dazu einfach nichts.
§ 27 Nr. 1 SGB II ermächtigt den Verordnungsgeber dahingehend, die angemessenen Aufwendungen genauer zu definieren. Von dieser Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Ansonsten sind die jeweiligen Angemessenheitskriterien für ein gewisses räumliches Umfeld zu prüfen. Die einzelnen Kommunen beobachten den örtlichen Wohnungsmarkt und beziehen dabei auch andere Stellen (Gutachterausschüsse, Wohnungsbaugesellschaften) mit ein. Auf Basis der Daten wird festgelegt, was für die örtlichen Gegebenheiten angemessener Wohnraum ist.
Von daher hat Gerald recht, wenn er sagt, dass jede Kommune die Angemessenheit für Wohnraum selbst festlegt.
Bei den Heizkosten ist bei der Frage der Angemessenheit auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen. Hier spielen verschiedene Faktoren (Bausubstanz, Heizart, Wohnungsgröße, individueller Heizbedarf der Bewohner) eine Rolle.