Danke ! Tatsache ist, daß der sog. "Zufluß" noch lange dauern kann, ganz gleich, ob und wieviel ich geerbt habe. Ich habe irgend etwas gelesen, daß es ab dem Eintritt des Todesfalles Leistungen nur noch als "Darlehen ???" gibt, habs aber nicht kapiert, da ich momentan sehr viel im Kopf habe und auch nicht mehr die Jüngste bin.
Mit der Sachbearbeiterin beim Landratsamt (Sozialleistungsträger) habe ich ein gutes Verhältnis, ich will einfach wissen, was noch auf mich zukommt, damit ich wenigstens dieses Problem gelöst, bzw. "im Griff" habe. Trotzdem möchte ich nicht unvorbereitet dort vorsprechen.
Liebe Grüße
Diana