Nachtvogel,
ich weis worauf Du hinaus willst. Aber ganz so ist es nicht wie Du es darstellst.
Meine Bewerbungspflicht ist erst mal nur für ein halbes Jahr ausgesetzt worden. Aber auch das nur weil ich schwerbehindert bin und das Projekt wofür ich mich eigentlich beworben habe noch gar nicht da ist. Also kann ich froh sein das ich für 400 Euro erst mal für ein anderes Projekt genommen wurde.
Mit meiner SB ist aber abgesprochen sollte es nach einem halben Jahr noch nicht absehbar sein das ich über die Geringfügigkeit hinaus angestellt werde, dann wird auch meine Bewerbungspflicht wieder aufleben.
Dieses halbe Jahr sollte dafür da sein das ich erst mal eine Bewerbungsgrundlage habe und für meine zukünfitgen Bewebungen einen AG habe der bei anderen auch anerkannt wird.
Ich hatte von meiner jetzigen AG erin auch ein Angebot nur für 100 Euro moantlich zu arbeiten. Habe mich aber für die maximale Ausschöpfung des 400 Euro Jobs entschieden obwohl mir davon etwas abgezogen wird.
Ich kenne viele die auch 400 Euro und mehr arbeiten und das erst gar nicht beim Job Center angeben. Das kam nie für mich in Frage
Übrigens habe ich mir für Freitag, den 25.11.2010 einen Termin bei meiner Chefin geholt. Dort werde ich mit ihr meine Zukunft in der Firma besprechen.
Ich gehe aber davon aus das ich ab nächstens Jahr über die Geringfügigkeit hinaus angestelt werde, Denn ich wurde schon im September davon informirt das ich ab Mai/Juni 20101 einen 1,5 jährigen Lehrgang machen soll der mir auch bezahlt wird.
Es ist ja auch in meinem Interesse mehr zu verdienen. Also sollte ich am Freitag erfahren das es immer ein 400 Euro Job bleiben wird, dann werde ich auf jeden Fall bei einem besseren Angebot sofort wechseln.
Angela