Quote from Turtle1972;2979Da mag das Jugendamt vielleicht eine Empfehlung geben können, aber nie eine Zustimmung. Denn das Jugendamt kann der ARGE nicht anweisen, dir Miete zu bezahlen. Das sind völlig getrennte Ämter! Turtle
Es gibt aber auch durchaus Städte, in denen die ARGE das nicht selbst beurteilt, sondern die Kunden einfach zum Jugendamt schickt und dann die "Empfehlung" ungeprüft übernimmt. So wie auch in meiner Stadt. Da liegt natürlich die Entscheidung grundsätzlich immer bei der ARGE, aber praktisch wird da nichts mehr entschieden, sondern nur die Bescheinigung des Jugendamtes zur Kenntnis genommen ;).
Also so ist es jedenfalls bei uns. Eventuell ist es beim Hilfesuchenden auch so. Wobei aus der von ihm erwähnten Bescheinigung jetzt ja eigentlich nur hervorgeht, dass er einen eigenen Haushalt führen KANN und selbständig genug ist. Das scheint ja nicht auszusagen, dass der Verbleib in der elterlichen Wohnung aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar bzw. unmöglich ist.