Ach Jette, hier gehts doch nicht um die Fakten, sondern ums Prinzip :D.
Posts by Gnarf
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Du meinst es geht darum, dass Empfänger von staatlichen Transferleistungen sanktioniert werden, wenn sie ihre Pflichten verletzen? Das ist natürlich ein Skandal.
Das ist ja so, als müsste man als mündiger Bürger Verantwortung für sein Handeln übernehmen.
Wo kommen wir denn da hin ;). -
Gehts jetzt darum, dass die U-Boote so teuer sind? Wundert mich auch, das würde man doch mit den Millionen Hartz IV-Zwangsarbeitern billiger hinkriegen :eek:
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Quote from Michaelk3790i;71797
Ich habe mein apschluss in einer ganz normalen schule gemacht und bin mit 16oder 17 raus also
Aber Stimmt Das ist ja immer Noch das Täter denken und Israel Fühlt sich immer noch Als OpferDarf ich mich auch als Opfer des deutschen Bildungssystems fühlen wenn ich sowas lesen muss?
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Quote from Turtle1972;71588
Wolltest du jetzt eine Antwort oder willst du eine Grundsatzdiskussion dazu?
Quote from thomas78;71628Nein, vielen Dank.
Ich werde es nicht auch noch riskieren, hier gesperrt zu werden.
Quote from thomas78;71787HartzIV ist:
gelöscht by Mod
!!!!!
Da ist ja mal einer konsequent -
Der ist verhungert und hat noch aus dem Grab ein Darlehen für eine Hose beantragt? :eek:
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Vorsicht, leg dich nicht mit der Webpolizei an. Das wirkt sich negativ auf die Rechtschreibung aus :D.
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Quote from Turtle1972;69228
Vielleicht streichen die mir dann mein Weihnachtsgeld. Da bin ich aber arg traurig.
Dann kannst du das bei der ARGE beantragen. Kann dir zeigen, wo es im Internet die Vordrucke gibt ;).
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Quote from Clownfisch;66737
(...) beim nicht erforderlichen wird ARGE sich vermutlich zunächst mal auf den von Mandy und mpumpe hier vertretenen Standpunkt stellen - und dagegen muss man sich dann eben wehren, wenn man damit nicht einverstanden ist.
Es gibt aber auch durchaus ARGEn, in denen das direkt so gehandhabt wird und man sich den Gang zum SG sparen kann. Vielleicht sollte man sich da vorher am Zuzugsort erkundigen.
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Wann hast du denn zuletzt Wohngeld bezogen?
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Immer wenn ich in den USA bei irgendwelchen Demos diese Obama-Bilder mit Hitler-Bärtchen sehe habe ich bis jetzt gedacht "so dumm können auch nur Amis sein...".
Aber jetzt wo ich dein Profilbild gesehen habe weiß ich, dass ich wohl Unrecht hatte :D.
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Quote from Clownfisch;60375
In einer Programmbeschreibung - und das soll irgendeine rechtliche Bedeutung haben. Ich hab da so meine Zweifel.
Sagt ja auch keiner, dass es die hat. Davon geht wohl nicht mal die BA aus. Aber so lange das da steht wird es wohl auch so angewendet. Wenn man da anderer Rechtsauffassung ist steht ja die unausgelastete Sozialgerichtsbarkeit bereit
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Quote from dms;60359
Genau deswegen hab ich ja dies geschrieben.
Die Rechnung sollte eigentlich für einen fiktiven vollen Monat erfolgen.
Anschließend (§41) sollte aus dem Ergebnis der tägliche Anspruch (durch 30 Tage) berechnet werden.
Der tägliche Anspruch mal die Anspruchstage - fertig.In meiner laienhaften Auslegung.
Genau so steht es doch auch in den A2LL-Anwenderhinweisen der BA... oder nicht? Ich meine mich jedenfalls zu erinnern, dass es da letztes mal als ich reinsah noch so stand.
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Soweit ich weiß kann die persönliche Vorsprache doch auch nach .... § 61?? SGB I verlangt werden. Glaube nur daraus ergibt sich nicht unbedingt, dass man den kompletten Antrag dann vorher wieder aushändigt.
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Quote from Drücker;31978
Mein lieber @ Turtle1972
Und bitte bevor Du etwas hier einwirfst, mach Dich bitte schlau, bevor Du etwas schreibst. Denn die Miete kann man nicht sanktionieren. Das solltest Du als SB doch eigentlich wissen.Dummerweise kann man die Miete bereits bei der ersten Sanktion kürzen, wenn die Höhe der Regelleistung (z.B. wegen Einkommen) nicht ausreicht, um den Sanktionsbetrag hiervon abzuziehen
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Ich glaube Turtle hat sich da mal schlauer gemacht als du ;).
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Ich zitiere mal aus den fachlichen Hinweisen der BA:
"Bezog ein unter 25 Jahre altes Kind einer Bedarfsgemeinschaft zuletzt Arbeitslosengeld und ist dem Grunde nach zuschlagsberechtigt, so ist bei der Berechnung des Zuschlages auch hier der Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft dem Arbeitslosengeld (plus ggf. Wohngeld) gegenüber zu stellen. Eltern und Geschwister bleiben bei der Begrenzung des Zuschlages außer Betracht; der Zuschlag des Kindes in der elterlichen BG beträgt somit maximal 160 € im ersten, 80 € im zweiten Jahr."
(Fachliche Hinweise zu § 24 SGB II, Rdzf. 24.17)Soll heißen: Wenn eure gesamte BG insgesamt mehr Alg II als dein letztes Alg I bezieht, besteht kein Anspruch auf den Zuschlag.
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Ist die 9 in Tina009 zufällig dein Alter?
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Versteh ich nicht. Wenn man dir jetzt für 147 € Lebensmittelgutscheine gibt und der Widerspruch erfolg hat, könnte man doch einfach die Beträge von der Nachzahlung einbehalten.
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Außerdem kannst du auch noch ergänzende Sachleistungen bei der ARGE beantragen.
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Hartz IV 4 - ALG II 2 (19 Betrachter)
Hier können Fragenzum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.