Hallo zusammen!
Als ich heute beim KCJ Leistungen nach SGB II beantragen wollte wurden mir folgende Punkte mitgeteilt:
1) nach Ende des Studiums seinen meine Eltern weitere 3 Monate verpflichtet, für meinen Unterhalt aufzukommen, unabhängig von meinem Alter (28); dazu wurde auf ein Urteil des OLG Hamm von 1989 verwiesen, dass ich bislang aber nirgens finden konnte
2) da ich meine letzte Prüfung im Oktober hatte, zählt der gesamte Oktober zum Studium, somit sollen meine Eltern für Nov, Dez und Jan aufkommen; ab Februar kann ich erst ALG II beantragen
Ich habe im Internet und sogar in juristischen Datenbanken rumgesucht, aber sehr viele widersprüchliche Infos dazu gefunden. Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen? Ich wäre sehr dankbar!
Und dann habe ich noch eine wichtige Frage:
Wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung? Während des Studiums habe ich jeden Monat einen festen Studentenbeitrag an die Krankenkasse bezahlt. Jetzt bin ich ja weder Student, noch ALG II - Empfänger. Also eigentlich bin ich momentan gar nichts
Hat dazu jemand ein paar Infos?
Vielen herzlichen Dank im Voraus!