Hallo ich habe da nochmal eine frage
nun ich habe nun wieder Arbeit ( seid heute)
Habe dem Amt auch eine mittilung gemacht
Ich habe aber jedenmonat circa 400€ an Fahrtkosten. Nun Versuche ich das ich vom Amt eine Unterstützung bekomme bezüglich der fahrtkosten erstattung.
Noch bin ich im Bezug von ALG II habe also noch keine Aufhebeung oder änderung erhalten. Mein Berater möchte nun mein Arbeitsvertrag sehen . Damit habe ich keine Probleme doch er meint nun ich soll doch Umziehen dann wären die fahrtkosten auch nicht so hoch... es kann ja nicht angehen das der "steuerzahler" mir meine fahrtkosten übernehmen soll
nun die frage mein Arbeitsplatz ist 75 Km vom Wohnort entfernt
kann die Arge mich dazu zwingen umzuziehen ?? Wenn ja mit welcher begründung ??
Da´zu kommt noch das ich in circa 4 wochen oder so eine Prüfung beim Arbeitgeber machen muss ob ich auch in den Schulungen aufgepasst habe usw. und ob ich mich an anweisungen halte ... und ausserdem habe ich eine Probezeit von 6 Monaten
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Ich würde schon umziehen aber ehrlichgesagt erst nach der Probezeit denn was bringt mir das wenn ich jetzt umziehe .. den umzug usw bezahlen lasse und ich die Probezeit nicht bestehe..
Dann wohne ich in einem Ort wo ich "niemanden" kenne und bin wieder arbeitslos .. daher macht es für mich gerade keinen sinn umzuziehen.
Also wo kann ich es nachlesen bz nach welchem Paragraf kann sich der Berater berufen das ich umziehe !!!
also mit PKW würde die fahrtzeit circa 45 min dauern.. das find ich aber völlig ok
mit dem Bus und zug beträgt die fahrzeit ( also nur Hin ) circa 2.5 std es ist mach bar aber sehr anstrengend ...
Morgen circa halb 6 das Haus verlassen und abends circa halb 9 wieder zuhause...
Kann ich mich dagegen wehren ??? gegen den Umzug??
Zwingen zum Umzug ?
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Niemand kann von dir einen Umzug verlangen. Rechtlich gesehen ist das deine freie Entscheidung, selbst wenn du meinst, täglich von Hamburg nach München pendeln zu können wäre das dein Bier.
Du möchtest aber eine Beihilfe für die Pendelkosten haben. Es ist dann halt schlichtweg so, dass man die dir u. U. eben ablehnt, weil ein Umzug als wirtschaftlicher angesehen wird.
Da es sich bei solchen Beihilfen um Ermessensleistungen handelt, hast du so oder so eh keinen Anspruch darauf.
Turtle -
wo ist das denn wirtschaftlich wenn nun 3 Monate zwei wohnungen bezahlt werden muss , die Umzugskosten gezahlt werden muss??
ja ich hab schon verstanden es ist eine kann leistung von der Arge
aber ich werde bestimmt nicht umziehen und zwei Wohnungen unterhalten um wohl möglich in 12 Monaten wieder zurück zu ziehen weil ich dann vielleicht heiraten werde...
ich versth echt nicht wo das problem ist .. mir.... ich sag jetzt mal die 400€ fahrtkosten zu zahlen bis zum ersten lohn!!! -
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Wo nimmst du eigentlich die 400 € her? Mein Fahrtweg zur Arbeit sind 60 km und ich komme auf 200 - 250 € im Monat.
Würd ich jetzt nach der Berechnungsformel gehen:
70 km x 19 Tage (5-Tage-Woche) x 0,20 €
käme ich auf 266 € und nicht 400 €! -
Quote
ich versth echt nicht wo das problem ist .. mir.... ich sag jetzt mal die 400€ fahrtkosten zu zahlen bis zum ersten lohn!!!
Was blökst du denn hier so rum? Du tust ja grad so, als hätten wir deinen Antrag auf Fahrkostenbeihilfe abgelehnt. Du hast eine Frage gestellt, ob das Amt einen Umzug verlangen kann. "Verlangen kann man viel, wenn der Tag lang ist." war in etwa die Antwort. Wenn dir die Antworten nicht gefallen: können wir nichts für.
Stell doch einfach deinen Fahrkostenbeihilfeantrag und warte ab. Wie genau das Amt gerade bei einer ERMESSENSentscheidung reagiert: wissen wir doch nicht.
Turtle -
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huhu
darf ich fragen warum du jetzt mit 0,20€ rechnest??
wird nur ein weg bezahlt??
wenn ja... dann würde das circa passen
aber ich muss ja auch zurück und da entstehen mir ja auch kosten..
also wenn dann würde ich es so rechnen
21 ´tage x 150km (hin und zurück) x 0,20€
oh das wären sogar 630€
und wenn nur ein weg berechnet wird dann sind das halt 315€ *zwinker*
aber wenn ich mit auto fahren sollte .. ist das realistisch nur 0,20 € pro km zu berechnen ??? ich denke das der wagen ein wenig mehr verbraucht
ja ich warte einfach mal ab
was das amt mir so erzählt
danker erstmal für eure Antworten
Quote from jette;65740Wo nimmst du eigentlich die 400 € her? Mein Fahrtweg zur Arbeit sind 60 km und ich komme auf 200 - 250 € im Monat.
Würd ich jetzt nach der Berechnungsformel gehen:
70 km x 19 Tage (5-Tage-Woche) x 0,20 €
käme ich auf 266 € und nicht 400 €! -
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Quote from sv508809;66070
darf ich fragen warum du jetzt mit 0,20€ rechnest??
wird nur ein weg bezahlt??
Weil die Arge auch nur mit 0,20€ rechnet. Und ja, es wird nur ein Weg bezahlt.
Quote
aber ich muss ja auch zurück und da entstehen mir ja auch kosten..
Du vergisst, dass du deine Fahrtkosten im Rahmen der Steuererklärung wiederum mit 0,30€/km (ebenfalls einfache Strecke) geltend machen kannst. -
ok und wenn ich mit dem zug fahre....
wird dann immernoch nach km gerechnet oder bekomme ich dann die komplette fahrkarte bezahlt?? -
Stellt sich denn die Frage überhaupt? Du hast doch ein Auto, oder?
Turtle -