Hallo, ich muss wissen wo geregelt ist wie eine Sanktion bei vorgeworfenem Missbrauch ausgelegt sein muss - was muss drin stehen und wie muss es angegeben werden?
Es geht um einen Schwerbehinderten der oft nicht laufen kann und daher Hilfen bedarf die er nicht bezahlt bekommt weil plötzlich nicht mehr Nachvollziehbar das er oft nicht laufen kann. Behinderter versucht Kosten zu sparen und geht so weit es geht immer selbst. ab und zu muss er aber spontane Hilfen nutzen und selbst zahlen - kostenlose muss man min. 6 Wochen vorbestellen.
Ist dieses dann ein Missbrauch weil das Geld anders verwendet wird? Es ist ja Notwendig zu Überleben!
Behinderter versuchte mehrfach Hilfsdienste in Anspruch zu nehmen wobei seltene Art der Erkrankung und daher kein Verständnis und so auch nicht die richtige Hilfe. Kann das Behindertem zur Last gelegt werden?
Anwalt legte die Sache einfach ab, muss jetzt schnell selbst handeln da nur noch eine Woche Frist zur Begründung des widerspruchs.
Müsst ihr bestimmtes Wissen? Fordert ruhig Daten an .... .
Danke für jede Hilfe!
Schlafdrang