Hallo,
ich habe eine Frage zum Begriff "zweckgebundenes Einkommen". Ich beziehe Hartz4 zur Sicherung des Lebensunterhalts während ich auf Arbeitssuche bin. Inzwischen ist mein Computer beinahe kaputt und ich würde mir gern einen neuen zulegen. Wie das Glück es so will, wollen mir meine Eltern Geld dazugeben. Wäre nur blöd, wenn mir das als zusätzliches Einkommen angerechnet und damit dann auch gleich wieder abgezogen wird. Habe aber gelesen, dass eben "zweckgebundenes Einkommen" - für Waschmaschinen, Fernseher oder anderes zur Grundausstattung gehörendes nicht angerechnet wird. Ist das so? Nach welchem Gesetz / Passus wäre das so?
Dankeschön!
mfg
birkenkätzchen