Ich hoffe ich werde nicht gleich gesteinigt für meine Frage - sie ist lediglich eine Überlegung und ich habe keine Ahnung ob sie überhaupt legitim ist.
Der Vater von meinem Kind wohnt ein paar Ortschaften weiter in seinem 3 Familienhaus. Zwei der Wohnungen sind noch vermietet und er bewohnt 2 Zimmer unterm Dach.
Ich habe einen 3Jährigen Sohn und eine 3 Monate alte Tochter und lebe momentan von ALG II / Kindergeld und Unterhalt.
Die eine Wohnung in dem Haus würde nun frei werden.
Darf ich diese denn als ALG II Empfänger beziehen? Sie würde im Rahmen der Vorlagen liegen (im Gegensatz zu der Wohnung jetzt) und an sich wären wir keine Bedarfsgemeinschaft. Er hätte oben weiterhin die 2 Zimmer und ich die 3,5 eine Etage tiefer.
Das alles ist nur eine Zeitfrage wenn ich das so sagen darf denn ab Juli 10 gehe ich wieder arbeiten und kann somit die Miete selbst tragen. Er hat momentan nicht die finanziellen Möglichkeiten die Wohnungen umzubauen und uns komplett mitzufinanzieren ohne meine Mithilfe und ich würde gerne noch das eine Jahr bei der Kleinen bleiben.Ab Juli ist dann auch die Oma in der Gegend und fungiert als Tagesmutter für die Kleine - somit wäre der Zeitpunkt perfekt. Sollte unser Vorhaben so nicht umsetzbar sein könnte ich eben erst auf August kündigen. Ein Beinbruch wäre es nicht aber eben angenehmer als jetzt noch ein dreiviertel Jahr zu pendeln.