Moin moin!
Ich ziehe nun im November um.
Meine zukünftige Wohnung liegt im Harz4 Satz (355 warm, inklusive Heizung, 40qm, plus 30 Euro Strom).
Ich möchte dem Umzug aus eigener Tasche finanzieren.
Ich hatte vor, mich im April zu exmatrikulieren, da ich dort aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterkomme. Ich habe auch schon mit dem Amt abgesprochen, dass ich eine Reha-Maßnahme nächstes Jahr machen werde, da ich zuvor noch Krankenhausaufenthalte habe.
Da der Umzug jedoch vorgezogen werden muss und ich mir die Wohnung als Student nicht leisten kann, werde ich mich schon im Dezember exmatrikulieren.
Meine Frage ist nun:
1) Reicht es, wenn ich Ende November zum Amt gehe oder müsste ich jetzt schon Bescheid geben, dass ich mich dann exmatrikuliere?Gibt es da eine Frist, die man einhalten muss?
und noch eine Frage:
2) Ich beziehe als Student noch Kindergeld, Unterhalt und Halbweisenrente.
ich dachte mir, dass ich es erstmal weiterbeziehe, bis der Harz4 Antrag bewilligt ist und ich Geld bekomme und ich dann rückwirkend das Geld an die jeweiligen Stellen zurückzahle. Kann man das so machen?
3:confused:) Exmatrikulieren sollte ich mich doch am besten am Tage, an dem ich den Antrag af Harz4 stelle, oder?
Vielen Dank schon einmal
Grüße,
Jakob