Hi,
Juni 2009 mußte ich ALGII beantragen.
Vorher hatte ich aber Bezug aus ALGI.
In meinen Vorläufigen Bewilligungsantrag geht aber kein Betrag hervor, der auf 160 Euro lautet.
Denn das ist wohl der Betrag den man im ersten Jahr übergangsweise bekommen soll.
2009 gab es aber eine Änderung der Gesetze. Allerdings kann ich in den Änderungen kein Wegfall des §24 finden
§ 24 SGB II - Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Dummerweise ist der Beitrag von 2004. Fraglich also ob dieser überhaupt noch "Bestand" hat.
Bekommt einer in 2009 (Antragsstellung/Weiterbewilligung auch in 2009) dieses Geld ?