Hallo, mit folgendem Problem sehe ich mich konfrontiert:
Ich bin über 25 und lebe mit meiner Mutter zusammen in Berlin. Meine Mutter ist nicht Teil meiner Bedarfsgemeinschaft.
Wir sind im April in einen anderen Bezirk gezogen.
Die Mietkosten (Untermiete) habe ich vom Jobcenter vor unserem Umzug auch bekommen.
Diese haben sich für mich nun erhöht.
Ich habe im April dem Jobcenter (Bezirk A), wo ich gemeldet war, mitgeteilt, dass ich umgezogen bin und habe neben der Veränderungsmitteilung die Kopie der Meldebescheinigung und den neuen Untermietsvertrag abgegeben.
In 5-6 Telefonaten innerhalb der nächsten Monate bis August (!) wurde mir mehrmals mitgeteilt, mich zu gedulden, nicht im anderen Jobcenter (neuer Bezirk wie gesagt) vorstellig zu werden und abzuwarten. Die "alten" Mietkosten wurden genau wie das ALG II weiterhin bezahlt.
Im August habe ich dann in einen persönlichen Gespräch klären können, dass - oh wunder, wunder - Jobcenter A nicht mehr für mich zuständig ist und ich mich doch bitte bei Jobcenter B (der neue Bezirk) melden soll. Mir wurde bei diesem persönlichen Gespräch erläutert, dass Jobcenter B also für mich seit April zuständig ist, und diese auch rückwirkend die Differenz zu meinen bezahlten Mietkosten zu übernehmen haben. Darüber gibt es auch ein halbherzig verfassten Schriftstück aus dem für mich nichts in dieser Richtung zu erkennen war, aber gut.
Im Jobcenter B angekommen durchlief ich den kompletten Prozess des Neuantrages. Die wollten (natürlich) von nichts wissen, was vor meinem ersten Vorstellen dort passiert ist. Also keine Erstattung von Mietkosten der letzten Monate.
Ich also wieder zurück zu Jobcenter A, um mir nochmals etwas schriftliches geben zu lassen, das mehr aussagekräftig ist, als der Wisch, der mir dummerweise vom Bearbeiter (Jobcenter B) weggenommen wurde.
Nun kommt von Jobcenter A folgendes:
Da ich nicht der Pflicht nachgekommen bin, vor meinem Umzug die Erlaubnis einzuholen, solle ich doch froh sein, bis Juli meine "alten" Mietkosten bekommen zu haben und könnte auch höchstens mit einer Fortführung dieser Kosten rechnen.
Nun stehe ich mit voller Wut im Bauch da und weiss nicht weiter - inwieweit die alleinige Schuld bei mir liegt.
Ich meine, wenn das Jobcenter A mir 4 Monate lang sagt, dass ich NICHT zum neuen Jobcenter gehen soll und mir dann noch zuerst versichert, dass mein Anspruch rückwirkend von Jobcenter B übernommen wird, dann ist das das eine. Eine andere Sache ist es aber mich 4 Monate in der Luft hängen zu lassen und dann zu sagen: "Pech gehabt. Sie haben ja keine Erlaubnis zum Umzug."
MfG
Vitales