Hallo lieber Forummitglieder,
meine Frau (arbeitsuchend),zwei Kinder (4 und 7Jahre) und ich wohnen in einem kleinen selbstgenutzten Haus (82qm). Ich bin selbständig und mein Geld reicht nicht, um ohne Unterstützung die Familie zu ernähren. Jeder kann sich vorststellen, das es nicht einfach war - die Untestützung zu erhalten. Selbständige werden immer mit besonders großem Mißtrauen geprüft.
Meine Selbständigkeit bestand schon vor unserem schweren Gang zum Amt. Wenn es irgend möglich wäre, würden wir gern
auf Unterstützung vom Amt verzichten.
Unser Kinderzimmer ist sehr klein und wir möchten, wenn möglich unseren Kindern mehr Platz geben.
Ein Bekannter möchte uns nun gern finanzielle Unterstützung (ca. 18.000 Euro) geben und uns einen nötigen Anbau für ein Zimmer an unserem Haus finanzieren. Er würde das machen, da wir von keiner Bank einen Kredit bekommen können.
Habt Ihr Erfahrungen gemacht oder könnt Ihr uns weiterhelfen ob eine solche Finanzierung denkbar ist.
Wäre sehr dankbar, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
zweckgebundener Kredit bei Eigentum
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Mit einem ordentlich aufgesetztem Darlehensvertrag ist das sicher möglich. Bedenke aber, dass es für die Raten nichts zusätzlich geben wird.
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Vielleicht auch noch der Hinweis das es nach meiner Ernnerung mindestens ein Urteil gibt, dass bei einem Darlehen mit einer Formulierung etwa "Rückzahlung, wenn's geschäftlich wieder läuft" kein Darlehen gesehen hat, sondern anrechenbares Einkommen. Der Darlehensvertrag sollte also auch hinsichtlich der Rückzahlung klar und eindeutig sein.
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Quote from Clownfisch;4006
Vielleicht auch noch der Hinweis das es nach meiner Ernnerung mindestens ein Urteil gibt, dass bei einem Darlehen mit einer Formulierung etwa "Rückzahlung, wenn's geschäftlich wieder läuft" kein Darlehen gesehen hat, sondern anrechenbares Einkommen. Der Darlehensvertrag sollte also auch hinsichtlich der Rückzahlung klar und eindeutig sein.
Erst einmal vielen Dank für die schnellen Reaktionen!
Um welches Urteil kann es sich hier gehandelt haben? Ich würde mich gern genauer damit beschäftigen.
MfG -
Ich finde das Urteil jetzt nicht, aber der Sachverhalt war (wenn ich mich richtig erinnere):
Eltern geben Tochter zur Gründung einer Selbstständigkeit ein Darlehen.
Darlehen sollte rückzahlbar sein, wenn das Gewerbe der Tochter entsprechend Gewinn abwerfe.
Sozialgericht hat erkannt: Nee, das ist kein üblicher Darlehensvertrag, da völlig unklar ist ob und wann denn zurückgezahlt weren muss. Deshalb ist das Darlehen als Hilfe zum Lebensunterhalt anzusehen und auf das ALG II anzurechnen. -
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Danke, für die Hilfestellung!
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