Hallo
Im Juli ist die Rente erhöht worden und wird dann erstmalig Ende Juli ausgezahlt.
Dann wird im August-Bescheid (Grundsicherung) der neue Rentenbetrag angerechnet.
Das ist auch alles so passiert bei mir. Jedoch ist mir rückwirkend für Juli die Differenz (alte und neue Rentenhöhe) im August abgezogen worden.
Fakt ist, dass die Rentenerhöhung bereits im Juli angerechnet wurde, ich diese aber erst im August (bzw. Ende Juli) bekommen habe.
Ist das korrekt?
Ich werde meinen Sachbearbeiter auf jeden Fall fragen. Aber es wäre schön, von Euch bereits eine Antwort zu bekommen.
Danke
Ille
Da mir die erhöhte Rente erst im August zur Verfügung steht, kann die Rentenerhöhung doch nicht
Rentenerhöhung
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Die erhöhte Rente wird dir in dem Monat angerechnet, in dem sie das erste mal dir zur Verfügung steht. Ende Juli = Anrechnung Juli
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Hallo
vielleicht ein interessanter Hinweis.
Ich habe heute mit meinem SB gesprochen und er hat den Fehler eingestanden.
Wenn die Rentenerhöhung erstmalig Anfang Juli ausgezahlt wird, wird diese auch im Juli-Bescheid (GS) angerechnet.
Wird hingegen die Rentenerhöhung erstmalig Ende Juli ausgezahlt, dann wird diese erst im August auf die GS angerechnet.
Er meinte, aus den Rentenbescheiden ginge nicht immer hervor, wann die Rente ausgezahlt wird. Ich habe ihn entsprechend informiert. Er wird (wie bei weiteren Leuten, wie er sagt), den Einbehalt im September wieder rückrechnen.
Ille -