Vielen Dank für deine schnelle Antwort, Turtle
Ja, dann werd ich mal Widerspruch einlegen, sobald der Bescheid kommt...

Keine Einkommensanrechnung bei Krankenhausaufenthalten u.ä. ab dem 01.01.2008
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Also du willst Widerspruch einlegen, obwohl das Amt dir korrekte Auskunft erteilt hat? Oder wie hast du mein "ja" sonst gewertet?
Hast du die von mir angeführten Rechtsgrundlagen mal nachvollzogen?
Turtle -
Oh, sorry Turtle, habe dein "JA" falsch verstanden...
Werde mir die Rechtsgrundlagen gleich mal ansehen..
Danke dir ! -
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hmmm, dann frage ich mich warum ich immer noch in meiner Arge darauf hingewiesen werde das ich mitzuteilen habe wenn ich ein längerer stat. aufenthalt geplant ist, ebenso erscheint die Frage danach im Antrag
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Quote from rumpelpumpel;75955
hmmm, dann frage ich mich warum ich immer noch in meiner Arge darauf hingewiesen werde das ich mitzuteilen habe wenn ich ein längerer stat. aufenthalt geplant ist, ebenso erscheint die Frage danach im Antrag
Damit man dir in der Zeit nicht Termine vorgibt, die du ohnehin nicht einhalten könntest? -
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Quote
hmmm, dann frage ich mich warum ich immer noch in meiner Arge darauf hingewiesen werde das ich mitzuteilen habe wenn ich ein längerer stat. aufenthalt geplant ist, ebenso erscheint die Frage danach im Antrag
Schonmal was von der Erreichbarkeitsanordnung gehört?
Außerdem hast du nach § 56 SGB II nunmal eine Anzeigepflicht:
SGB 2 - Einzelnorm
Im Übrigen können bei Reha- und Krankenhausaufenthalten andere Leistungsträger, wie z. B. Rentenstelle o. ä. auch finanziell zuständig werden!
Turtle -
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ich frage mich ja was dan mit der rechnung ist den man muß ja pro tag summe x ans krankenahsu zahlen.aber das geht ja nicht wenn ich in der zeit keinen cent bekomme.und soweit ich weiß ist es das so wenn man zu hause ist und nicht im kh soll man ja am leben teil haben mal ner zeitung kaufen können das darf man dan nicht mehr??und die fix kosten für telefon usw laufen zu hause auch weiter.:mad::eek::confused:
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Wovon redest du da?! Hä? Ich verstehe keinen Ton.
Turtle
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Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage bzgl. der Rechtmäßigkeit von ALG 2 Kürzung wegen einer stationären Reha.
Möchte nicht die gesamten Artikel jetzt durchlesen, um herauszufinden, was die neue Verordnung konkret besagt.
Also...auf den Punkt gebracht....ist die ARGE berechtigt, den ALG 2 Bezug zu kürzen (Verpflegung während einer stationären Reha) oder ist das nach wie vor nicht zulässig?
Vielen Dank im Voraus
Fortuna 62 -
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Quote from Fortuna62;107843
Möchte nicht die gesamten Artikel jetzt durchlesen, um herauszufinden, was die neue Verordnung konkret besagt.Es reicht vollkommen, den ersten Beitrag zu lesen.
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Vielen Dank für die rasche Auskunft.........also keine finanziellen Nachteile bei Krankenhausaufenthalt und REHA.....sehr gut
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Werden auch die 10,00 EURO "Tagesmaut" die an das Krankenhaus bezahlt werden müssen von der AGRE voll übernommen?:confused:
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Quote from alice16;116467
Werden auch die 10,00 EURO "Tagesmaut" die an das Krankenhaus bezahlt werden müssen von der AGRE voll übernommen?:confused:
Nein. dazu gibt es keine rechtliche Grundlage. -
Nein gibts keine Möglichkeit.
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Elterngeld + Hartz 4 + Freibeträge
Hallo,
ich bekomme Elterngeld und möchte mit ALG II aufstocken. Soviel ich weiß, bei der Berechnung muss der Grundfreibetrag von 300 EUR berücksichtigt werden.
Gilt das Elterngeld als Erwerbseinkommen? Wenn ja, müssten dann nicht zusätzlich Freibeträge wie bei Erwerbseinkommen (100 € frei + prozentuale Freibeträge des Überschusses) berücksichtigt werden?
Danke + LG, Siggi -
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hallo
nein Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und kein Erwerbseinkommen , also nur 30 Euro Pauschale und ggfls. PKW Haftpflicht Abzug...
Gruß
Enibas -
Keine 30 Euro Pauschale, keine Kfz-Haftpflicht:
§ 11 Abs. 3a SGB II:
(3a) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 wird der Teil des Elterngeldes, der die nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge übersteigt, in voller Höhe berücksichtigt.
Turtle -
Quote from Beschmuzer;191016
Laut § 21 Abs. 2b SGB XIII ist das was du schreibst aber schwachsinn ;).
Das gute alte SGB 13. Wer kennt es nicht.
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Hmmm wie ist das denn mit der Verpflegung, die durch Verwandte/Bekannte erfolgt ?
Klassischer Fall sind doch die Ü 25 Jährigen die noch bei Mama und Papa wohnen und wo alle gemeinsam verpflegt werden.... -
Der Ü25jährige muß seinen Anteil an den Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, Telefon usw.) doch sowieso aus seinem Einkommen oder ALG II zahlen, wenn er bei den Eltern wohnt.
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