Hallo,
ich bin neu hier im Forum und wohne in Berlin. Mein Problem:
Ich war gezwungen vor einigen Wochen umzuziehen, da mein altes Wohnhaus in Berlin Mitte verkauft wurde und saniert wird. Ich hatte mich über die zulässige Grösse und Miete für mich erkundigt (ich bin alleinstehend) und mir im Nachbarstadtteil Prenzlauer Berg eine 43m grosse Wohnung gefunden, die warm alles in allem 343 Euro kostet. Nach meiner Kenntnis ist das noch im Rahmen und zulässig. Ich habe vom Jobcenter weder einen Makler noch Umzugsbeihilfe noch Kaution verlangt sondern alles alleine organisiert. Nachdem ich meinem alten Sachbearbeiter in Mitte, das ich ja jetzt verlasse, auf seine briefliche Aufforrderung hin meinen Mietvertrag in Kopie und die polizeiliche Anmeldung zugesandt habe, bekam ich heute brieflich Bescheid, dass dass alles nicht zulässig ist, wörtlich:
""Gem § 22 Abs. 2 SGB II ist der Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft die Zusicherung des bisher örtlich zuständigen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einzuholen.
Der Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist, und die Aufwendung für die neue Unterkunft angemessen ist.
Sie haben ohne Kostenzusicherung und vorherige Prüfung auf Angemessenheit und Notwendigkeit einen neuen Wohnraum angemietet!....
usw. "
hat der einen an der Marmel? Ich denke ich muss mir keine Genehmigung zum Umzug einholen, rechtlich gesehen. Zweitens war ich wirklich zum Umzug gezwungen, ich habe es nicht freiwillig getan.
Auch wenn das der Sachbearbeiter meines früheren JC ist und ich jetzt durch die Ummeldung einen neuen bekomme, kann ich aufgrund dieser neuen Wihnungssituation Aerger bekommen mit denen?
Jedenfalls bin ich jetzt sehr überrascht und verunsichert
lg
Sonnenblume77