Ich bin mir einfach nur unsicher und möchte die Sachbearbeiterin auf dem Sozialamt nicht unnötig mit Fragen belästigen.
Ich bekomme vom Finanzamt eine Lohnsteuererstattung für das Jahr 2021 in Höhe von etwa € 500.
Muß ich das beim Amt als "Einkommen" angeben oder brauche ich das nicht, da es sich eigentlich um im vergangenen Jahr zuviel gezahlte Lohnsteuer handelt.
Grundsicherung beziehe ich aber erst seit Februar 2022.