Hallo, nach langer Zeit problemlosen ALG II-Bezuges melde ich mich wieder mit Fragen/Unsicherheiten, die Grundsicherung betreffend. Da ist jetzt eine Veränderung eingetreten und ich bin mir unsicher, wie ich mich verhalten soll. Vielen Dank schon einmal für's Lesen!
Situation:
Ab 01.11.2022 gehe ich regulär in Altersrente; das ALG II ist bewilligt bis einschl. Oktober.
Wegen der Rentenbeantragung hatte ich ein Telefonat mit der Rentenversicherung. Während des Telefonats stellte sich heraus, dass ich die Altersrente schon vor zwei Jahren hätte beantragen können (Schwerbehindertenausweis GDB 50, Merkzeichen "G"). Ich bin aus allen Wolken gefallen.
Als ich das Thema der vorzeitigen Altersrente vor über zwei Jahren beim Jobcenter angesprochen hatte, hatte man mir mitgeteilt, das käme für mich nicht in Frage, da ich nicht genügend Beitragsjahre hätte.
Was das Jobcenter damals wohl nicht beachtet hatte, war die Tatsache, dass zwar nicht genügend Beitragsjahre vorhanden, durch die Anrechnungszeiten für Kindererziehung, Studium etc. aber mehr als genügend Jahre zusammengekommen waren. Ich war damals ziemlich krank, habe deshalb auch nicht weiter nachgehakt. Besonders ärgerlich für mich: seit Jan. 2021 wird die Rente nicht mehr voll angerechnet: zusammen mit dem Mehrbedarf wg. des Merkzeichens hätte ich seit 01/2021 pro Monat ca. 300,- EUR mehr bekommen als mit ALG II.
Jetzt würde ich natürlich gern umgehend/sofort (noch in diesem Monat) Altersrente beantragen.
Aber wie mache ich das mit der Grundsicherung? Für deren Beantragung brauche ich ja den Rentenbescheid, den ich noch nicht habe (kann auch einige Wochen dauern).
Frage 1:
Kann ich den Antrag auf Grundsicherung fristwahrend schon jetzt für den aktuellen Monat stellen und die benötigten Unterlagen später (wie gesagt, einige Wochen) nachreichen?
Frage 2:
Was mache ich mit dem Jobcenter? Muss ich erst alle Anträge (Rente, Grundsicherung) stellen und dem Jobcenter das Ganze mitteilen, wenn ich die entsprechenden Bescheide habe? Oder muss ich zu dem Zeitpunkt, an dem ich die beiden o.g. Anträge stelle, bereits Mitteilung machen?
Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, dass das ALG II eingestellt wird, bevor Rente und Grundsicherung bewilligt sind. Die sowieso entstehende Finanzierungslücke (Grundsicherung Anfang des Monats, Rente Ende des Monats) kann ich abfedern; aber ich habe etwas Sorge, dass jetzt irgendetwas schiefläuft...