Hallo,
Aufgrund dessen dass mein jüngster Sohn ( 18J. ) nun einen Rollstuhl benötigt, ergeben sich für uns grosse Probleme, was die aktuelle Wohnsituation betrifft.
Ich wohne mit meinen beiden Söhnen ( 18 und 21, beide behindert und nicht erwerbsfähig ) in einer knapp 70qm grossen Wohnung im vierten Stock, der Aufzug befindet sich nicht ebenerdig, sondern ist nur über eine Treppe erreichbar, zudem erwägt die Vonovia den Aufzug still zu legen. Da er nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, muss die Vonovia keinen neuen einbauen lassen. Hinzu kommt noch, dass die meisten Türen in der Wohnung zu schmal sind und man mit einem Rollstuhl nicht durch kommt. Auch ein barrierefreies Bad wäre notwendig, kann aber hier nicht eingebaut werden, da es schon mehrfach zu Wasserrohrbrüchen kam ( 4 innerhalb 2,5 Jahre ) und die Vonovia einem Umbau nicht zustimmt.
Auch gibt es keine Möglichkeit der Unterstellung des Rollstuhls, Bad und Küche wären nicht befahrbar da zu klein.
Problem ist nun, dass das Jobcenter keinen Umzugsgrund sieht und entgegnet dass 70qm ausreichen für 3 Personen und dass es einen Aufzug im Haus gibt.
Der SB meinte dazu noch, dass selbst wenn der Umzug genehmigt würde, uns kein qm mehr zustünde und nannte mir die Höchstmietvorgaben - zu diesen Preisen gibt es allenfalls 2 ZKB Dachwohnungen ohne Aufzug. Das bringt uns nichts.
Vom Pflegestützpunkt bekam ich die Info, dass man mit Rollstuhl ( und G im Schwerbehindertenausweis ( ist vorhanden) ) eine größere Wohnung anmieten darf und dass es extra ein schlüssiges Wohnraumkonzept gäbe für die Kosten der Unterkunft, wo für rollstuhlgerechte bzw barrierefreie Wohnungen andere Angemessenheitsgrenzen drin stehn. Mein SB schweigt sich dazu aus.
Kann mir jemand Infos zu unserer Problematik geben ?
LG M.