Folgender Sachverhalt: Ich habe eine doppelte Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis GdB 70 und Merkzeichen "G") und ziehe in eine barrierefreie, unmöbilierte Wohnung. Ich wohne in Baden-Württemberg. Ich habe mehrere Fragen:
1. Meine Wohnung kostet 630,00 € Warmmiete davon soll ich die Fixkosten von 50,00 € Strom von meinem Regelsatz zahlen. Meine Frage ist das zulässig. Ich bekomme aktuell wegen meiner Schwerbehinderung einen Mehrbedarf von 17% auf den Regelsatz der Grundsicherung. Welche Kosten der Wohnung (Unterkunft) muss ich selber zahlen und was zahlt das Sozialamt?
2. Ich habe Erstausstattung beantragt. Bei mir in der Stadt Karlsruhe muss ich leider alles auflisten, was ich beantragen will. Meine Sachbearbeiterin hat gesagt, dass ein Fernseher nicht zur Grundausstattung gehört. Allerdings habe ich gelesen das sowohl ein Fernseher wie ein PC/Laptop (Grundausstattung) zur Grundausstattung zählt. Wie ist da die Rechtslage und wie gehe ich am besten mit dem Sozialamt um? Wie hoch die Erstausstattung sein wird konnte mir keiner sagen. Zur Information mir fehlt fast der ganze Hausrat.
3. Was genau versteht man unter Umzugsbeihilfen? Und was genau für Beihilfen kann ich beantragen?
4. Mir ist eine Umzugskostenpauschale zugesichert worden. Ich habe leider niemanden in meinem Freundeskreis der mir beim Möbelaufbau und Wände streichen helfen könnte. Die Umzugskostenpauschale ist ein Fixbetrag von ungefähr 150,00 € deckt bei weitem nicht die Kosten. Renovierungskosten kann ich höchstwahrscheinlich nicht beantragen, da die Wohnung schon renoviert ist. Welche Möglichkeiten mit Schwerbehinderung gibt es, um weitere Hilfen beantragen zu können?
Schonmal Danke für die Antworten