Folgende Sachlage:
Es wurde eine Begutachtung meiner Arbeitsfähigkeit von einem Amtsarzt auf Wunsch des Jobcenters von der Deutsche Rentenversicherung beauftragt und auch durchgeführt.
Diese Begutachtung fand statt am 12.11.2021. Das Gutachten ist eingegangen beim Jobcenter Mitte Dezember. Das Jobcenter hat sich jedoch nicht bei mir gemeldet und somit auch nicht kommuniziert, dass das Gutachten mich als arbeitsfähig erachtet. Ich weiß davon erst seit ein paar Tagen.
Nun habe ich normalerweise einen Monat Zeit um Widerspruch ein zu legen gegen dieses Gutachten. Beginnt diese Frist nun mit meiner Kenntnisnahme des Gutachtens oder mit dem Datum des Eingangs beim Jobcenter? Für mich logisch wäre jetzt das Datum meiner persönlichen Kenntnisnahme des Gutachtens. Meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter sieht es anders. Sie denkt, ich müsste wohl nochmal einen Antrag auf Begutachtung meiner Erwerbsfähigkeit stellen.
Habt ihr da eine Idee was Sache ist?