Auf meinem Konto ist eine Rückzahlung eines Freundes eingegangen, für einen Urlaub den wir zusammen verbracht hatten, und bei dem ich ihm das Geld ausgelegt hatte.
Nun hat er seine Schulden zurückgezahlt und mir das Geld überwiesen.
Inwiefern muss ich das erläutern, damit es nicht als "Einkommen" auf meine Mindestsicherung angerechnet wird?
Reicht evtl. einfach eine Auflistung der Ausgaben oder Buchungen von Transport (Bus, Bahn etc.), Verpflegungsausgaben und Hotel?
Oder sollte ich noch weiteres ausführen, bspw. ein Schreiben von ihm, in dem er bekräftigt dass er in der Tat mir diesen Betrag schuldete und ihn mir zurückgezahlt hat?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und ich hoffe ich habe alle Forumregeln berücksichtigt, wenn nicht bitte ich um Verzeihung.