Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit eine Gerichtsverhandlung. Es ging um's Geld, und ich habe auch
etwas nachgezahlt bekommen. Es kam ein Bescheid für einige Monate des Jahres 2016
und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage für den oben genannten Zweck.
Diesen habe ich eingereicht, es wird aber wohl eine Ablehnung erfolgen, da die Zeit
zu lange zurückliegt. Ich habe allerdings 2019 (!) einen Antrag auf Befreiung gestellt
und zwar auch für einige Monate des selben Jahres. Und damals reichte das wohl noch
aus, und ich bekam etwas zurückerstattet.
Meine Fragen: Kann ich mich bei einer schriftlichen Ablehnung wegen der Gebührun im
vielleicht folgenden Widerspruch auf meinen alten Antrag von 2019 berufen?
Und was kann ich dafür, dass ich erst 2022 den Bescheid für Zeiten im Jahr 2016 bekomme?
Ist das ein Argument?
Gruß