Hallo,
wenn man dem Jobcenter als ALG 2 Empfänger angibt aus gesundheitlichen Gründen (Psychische Erkrankungen), nicht länger als 3 Stunden täglich arbeiten zu können, bekommt man dann ja ein Termin beim "ärztlichen Dienst" des Jobcenters.
Wenn es nun Psychatrieaufenthalte in der Vergangenheit gab, ist man dann verpflichtet diese von der Schweigepflicht für den ärztlichen Dienst zu entbinden, bzw. entstehen Nachteile, wenn man dies nicht tut, insbesondere wenn man es als ALG 2 Empfänger aus Unwissenheit versäumt hat, diese Aufenthalte beim Jobcenter zu melden?
Wenn man dann vom ärztlichen Dienst für 3 Stunden täglich arbeitsfähig beurteilt wurde, ist das noch das Jobcenter mit ALG 2 für einen zuständig? Und wie sieht es aus, wenn man als erwerbsunfähig beurteilt wird? Wie heißt dann die Sozialleistung? Einfach Sozialhilfe?
Danke und Grüße
SHWB