Guten Abend wie kann man festlegen das die Miete direkt vom Sozialamt an den Vermieter überwiesen wird? Nicht erst zum Mieter.
Miete direkt an Vermieter
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per Abtretungserklärung z.B.
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Abtretungen existenzsichernder Leistungen sind rechtlich unzulässig und damit unwirksam, s. § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII und § 42 Abs. 4 Satz 1 SGB II.
Zulässig ist eine Regelung im Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter, in der sich der Mieter verpflichtet, beim zuständigen Leistungsträger die Direktzahlung der Miete an den Vermieter zu beantragen und einer solchen Zahlungsabwicklung ausdrücklich zustimmt.
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Abtretungen existenzsichernder Leistungen sind rechtlich unzulässig und damit unwirksam, s. § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII und § 42 Abs. 4 Satz 1 SGB II.
Zumindest im SGB II gibt es hinsichtlich der KdUH eine abweichende Regelung in § 22 Abs. 7 SGB II:
(7) Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist.
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Ebenso im SGB XII: § 35 Abs. 1
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Was in beiden Fallkonstellationen eben keine Abtretung ist, sondern eine antragsabhängige Änderung der Auszahlung - wie ja auch in #3 genannt.
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Ja, sicher. Es wäre eh interessant, aus welcher Motivation der TE die Frage gestellt hat. Ist er Vermieter oder LE? Will er die Direktzahlung oder nicht? Usw. Dann könnte man auch besser antworten.