Hallo bin neu im Forum,
ich habe bei der Stadt Augsburg einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, ich habe zwei Konten ein Girokonto bei der Stadtsparkasse Augsburg, von dieser habe ich die Finanzstatusübersicht bekommen, das zweite Konto ist bei der Südtiroler Sparkasse ein Tagesgeldkonto, auch für dieses Konto möchte das Amt eine Finanzstatusübersicht haben.
1. ist das zulässig, ich halte ein Tagesgeldkonto mehr für ein Sparbuch
2. ich habe gestern das Schreiben bekommen, es datiert vom 16.03.2022, Zeit um den Nachweis zuerbingen habe ich bis 31.03.2022, falls die Bank das nicht hinbekommt, was kann ich tun?
3. sind Banken verpflichtet eine Finanzstatusübersicht zu erstellen und sie mir zu zustellen?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert