Hallo zusammen,
trotz intensiver Recherche gelingt es mir nicht, bei folgendem Beispiel die Berechnung des Elternunterhalts bei "Grundsicherung im Alter" durchzuführen:
- Alleinstehende Mutter (72 Jahre alt): Rente 460 EUR / kein Vermögen. Bedarf für Warmmiete: 650 EUR (70 qm)
- Kind 1 (50 Jahre alt): Frührentner wg. Krankheit / ca. 1.000 EUR Rente / ca. 200.000 EUR Vermögen
- Kind 2 (48 Jahre alt): Frührentner wg. Krankheit / ca. 900 EUR Rente / ca. 200.000 EUR Vermögen
- Kind 3: ca. 120.000 EUR Bruttoeinkommen / Jahr
Ich gehe davon aus, daß Kind 1 und Kind 2 trotz Vermögen bei "Grundsicherung im Alter" nicht unterhaltspflichtig sind.
Wie verhält es sich bei Kind 3 und wie berechnet sich ggf. dessen Unterhaltspflicht?
Danke für eure Rückmeldungen