Da meine stundenlange Google-Suche mir meine Frage nicht beantworten konnte, stelle ich diese Frage hier im Forum. Als Bezieherin von Grundsicherung i. A. möchte ich grundsätzlich wissen, wie lange mich jemand maximal besuchen darf
Vor allem meine Tochter möchte in nächster Zeit hier besuchsweise für einige Wochen wohnen, da sie nach Jahren aus dem Ausland wieder für einige Zeit nach Deutschland kommen möchte, um mich und ihre Freunde zu besuchen.
Danke für Rückmeldungen H.P.