Moin Leute,
Ich hab mal eine Frage. Der Sachbearbeiter gibt die Fesstellung der Leistungsfähigkeit für ein Berufsfeld in Auftrag. Man geht dann auch hin und arbeitet diese Termine ab. Danach trifft man sich ja wieder zum Gespräch im Termin. Nun bekommt man gesagt das alles okay sei und erhällt das Ärztliche Gutachten und die Psychologische Stellungnahme. Diese sind als vetrauliche Arztsache gekennzeichnet und gingen (Stempel is drauf) an den Leiter der Behörde. Soweit auch alles gut. Die Papiere habe ich ohne Umschlag lose überreicht bekommen....Mehr wie diese beiden Gutachten gab es nicht. Jetzt hab ich gelesen, das dass der ärztliche Dienst drei Gutachten erstellt. Ein freues Gutachten und ein Gutachten Teil A und Teil B. Teil B beinhaltet die solzialmedizinische Bewertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Dieses enthällt aber keine medizinischen Infos. Jetzt habe ich diese beiden Gutachten einfach so lose in die Hand gedrückt bekommen und wollte man wissen ob das so üblich ist. Ich wundere mich nur, das ist alles. Der Inhalt ist auch okay, nix zu beschweren. Ich hab mich nur son bisschen gewundert. Vielleicht kann mir da ja mal jemand erklären wie das alles abläuft und ob das so richtig war.