Hallo,
bekanntermaßen hat das BGH das Nebenkostenprivileg beim Kabelfernsehen abgeschafft, der Vermieter/Hausverwaltung hatte dabei einen Sammelvertrag mit dem Telekommunikationsanbieter und legte die Kosten aus diesem Vertrag auf die Mieter um. Das Grundsicherungsamt musste in dem Fall auch die Kabelgebühren (die zudem wg. Sammelvertrag verbilligt waren) tragen (Nebenkostenprivileg).
Das wurde nun abgeschafft. Die Hausverwaltung hat diesen Posten aus den Abrechnungen gestrichen, jeder Mieter "darf" sich selbst einen Anbieter suchen. Damit wird der Fernsehanschluss in Höhe von bisher 7,99 Euro auch nicht mehr vom Grundsicherungsamt berücksichtigt. Man muss die Kosten also künftig selbst tragen! Diese wurden zu allem Übel vom bisherigen Anbieter auf 14,99 Euro heraufgesetzt, wenn man den Vertrag fortführen möchte (da Einzelvertrag).
Ist das so korrekt? Gibt es keine CHance mehr, einen Kabelanschluss in die Nebenkosten einzubringen, die dann als Wohnkosten vom Grundsicherungsamt berücksichtigt werden?
Fernsehen über Internet ist leider über den Internetanbieter nochmals teurer, und über TVBT2 bekommt man nur eine kleine Senderauswahl, zumal sind keine entsprechenden Geräte vorhanden...
Was für Alternativen hat man? Wird es hier evtl. Nachbesserungen vom Gesetzgeber geben?
Danke und Gruß