Hallo,
ich bekomme Grundsicherung im Alter und werde u.a: aus gesundheitlichen Gründen demnächst in ein anders Bundesland umziehen. Dort habe ich bereits eine Wohnung und eine Zusicherung vom Grundsicherungsamt. Allerdings sind mir ein paar Punkte dabei völlig unklar, und möchte deshalb hier mal nachfragen:
1. Das bisherige Grundsicherungsamt A zahlt die Grundsicherung und Mietzuschuss für die alte Wohnung noch bis Ende März. Der neue Mietvertrag beginnt aber bereits ab 1.3.2022. Eine Überschneidung lässt sich leider nicht vermeiden, weil ich in der alten Wohnung Schönheitsreparaturen ausführen lassen muss (bin selbst sehr krank und kann das nicht mehr so einfach), in der neuen Wohnung partiell Umbaumaßnahmen anstehen und der Umzug im laufenden Monat stattfindet. Ein nahtloser Wechsel ohne Doppelzahlung ist mir unmöglich.
Frage: Ich möchte also die Grundsicherung für den neuen Wohnort ab 1.4.2022 beantragen. Aber bei welchem Amt stellt man dann die Kostenübernahme für die "Doppelmiete" der neuen Wohnung im Monat März, wenn doch das neue Grundsicherungsamt erst ab 1.4.2022 am neuen Wohnort zuständig ist und im März noch das alte Grundsicherungsamt für den alten Wohnort zahlt?
2. Gibt es die Chance, dass das Grundsicherungsamt auch die Kosten für Um-Anmeldegebühren (Telefon, Ausweis usw.) übernimmt? Dann das "neue" Grundsicherungsamt oder noch das "alte"?
Danke für eure Hilfe und viele Grüße