Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage an Euch.
Ich habe 2008 eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, Laufzeit bis 2028, und möchte jetzt meine
Bekannte (65 Jahre alt) als Begünstigte angeben die Grundsicherung im Alter bezieht. Falls ich bis 2028 versterbe und sie das Geld erhält darf das Sozialamt
Ihr den gesamten Betrag (25.000 Euro) an die Grundsicherung anrechnen oder darf Sie einen festen Betrag behalten?
Für Eure Antworten im voraus vielen Dank und bleibt alle gesund.
Peter