Ein Schwerbehinderter steht unter Betreung ohne Vorbehalt der Willenserklärungen. Nachdem ein Widerspruch von der höheren instanz abgelehnt wurde,
möchte der Schwerbehinderte die Behörde verklagen. Muss jetzt der betreuer grundsätzlich unterschreiben oder nur wenn die Willenserklärungen unter vorbehalt stehen.
Es geht um ergänzende Sozialhilfe nach SGB 12.