Hallo Leute
Zur Situation. Meine Frau hat Ärger mit dem Sachbearbeiter, es läuft ein Gerichtsverfahren. Derweil werde ich jetzt auf Kur gesendet über die DRV weil ich krank bin und nicht in meinem alten Beruf zurück kann. Danach muss ich zum MDK, das alles weiß das der Sachbearbeiter, will mich aber mit Gewalt zum Gesundheitsamt senden und mich dort auf genau das gleiche prüfen wie der MDK. Der Grund: Meine Schwerbehinderung. Das Gesundheitsamt selbst hat bereits gesagt dies wird nicht passieren, das habe ich schriftlich. Dennoch fängt der Sachbearbeiter mit jeder Einladung aufs neue damit an. Der Leiter der Behörde sieht seinen Sachbearbeiter im Recht, reagiert dehalb nicht und verweißt auf ein laufendes Gerichtsverfahren. Ich hab jetzt gegen meine letzte Einladung Wiederspruch eingelegt, weil man dort mit mir über meine Behinderung sprechen wollte und mich deshalb zum Gesundheitsamt übersenden möchte. Es fehlt die komplette Rechtsfolgebelehrung. Ich bat um einen neuen Termin.
Aufgrund von 2 Trauerfällen hintereinander sind wir gerade krankgeschrieben. Ich legte die AUs vor und wegen den 2 Trauerfällen hier zu Hause ist sehr viel zu tun. Meine Frau hat ihre Eltern verloren und wir sind echt in einer ganz schlechten Zeit. Unser beider AU wurde über unseren Facharzt ausgestellt. Nun erhielt ich am Freitag einen Brief von meinem Sachbearbeiter. Er hat sich selbst oben Rechts aus dem Briefkopf entfernt. Sein Name fehlt, der Raum und die Telefonnummer. Er geht auf unsere Krankmeldung wie folgt ein:
Sie werden darauf hingewiesen, das eine allgemeine Abeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich eine berufliche Tätigkeit ausschließt. Sie trifft keine objecktive Aussage darüber, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Meldetermin nicht wahrnehmen können. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich, auch während Sie arbeitsunfähig geschrieben sind, verpflichtet sind, Meldetermine beim Jobcenter wahrzunehmen, wenn dies möglich ist. Nur wenn Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes vorlegen können, das Sie nicht geh - oder reisefähig sind, müssen Sie den Meldetermin beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Eine Wege - bzw Reiseunfähigkeit kann auch ohne Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung etwas durch fachkompetenten Zeugenbeweis nachgewiesen werden.
Das ganze ist Teil der Rechtsfolgebelehrung und wenn wir dies in Zukunft nicht erbringen, werden wir um 10% sanktioniert. Ich weiß jetzt nicht wie ich darauf reagieren soll, anschreiben kann ich ihn nicht mehr. Seine Kontackdaten sind aus seinem Schreiben entfernt.