Hallo,
ich möchte mich kurz vorstellen: Ich bin 68 Jahre alt und wohne in einer großen Metropole. Ich bin Rentnerin mit Grundsicherung. Die letzten 20 Jahre habe ich meine Mutter gepflegt, die vor wenigen Jahren leider aufgrund Krankheit verstarb. Seit dem bin ich völlig allein. Meine derzeitige Wohnung ist mit 55qm etwas zu groß und zu teuer, wird vom Amt aber akzeptiert. Ich habe aber einen Sohn, der 50 km weit weg wohnt, welcher aber beruflich sehr eingespannt ist.
Vor 2 Monaten hatte ich zwei Herzinfarkte hintereinander und mir geht es auch nicht gut. Aus diesem Grund würde ich gerne in die Nähe von meinem Sohn ziehen, der in einem anderen Landkreis wohnt - zum kümmern. Er würde evtl. eine kleine Wohnung an mich vermieten können, 40qm. Diese Wohnung ist auch preiswerter als meine jetzige, wäre aber dennoch (90,-) über der "angemessenen" Höhe; der Mietspiegel ist noch sehr viel höher, mein Sohn würde bereits unter Markwert vermieten ..., zahlt aber die Wohnung auch noch ab und ist auch nicht dolle aufgestellt.
Meine Fragen zum Vorgehen: Welche Schritte in welcher Reihenfolge sind nötig für den Umzug? Wo fange ich an? Ich würde gern Umzugshilfe beantragen, da ich körperlich zu schwach bin...
Mich bewegen Fragen wie: Muss ich z.B. zuerst den neuen Mietvertrag (ohne Unterschrift) beim "neuen" Grundsicherungsamt einreichen und fragen, ob dieser genehmigt wird? Was, wenn dieser abgelehnt wird? Wann darf ich das Mietverhältnis abschließen, bedarf es einer schriftlichen Bestätigung?
Wann kommt das "alte" Grundsicherungsamt ins Spiel? Ich m uss mich dort ja abmelden und möchte dort Umzugsbeihilfe beantragen. Das geht doch aber erst, wenn ich einen neuen unterschriebenen und genehmigten Mietvertrag habe, oder? benötigt das "alte" Amt eine Bescheingung o.ä. vom "neuen" Amt?
Was muss ich noch beachten?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen und kann diese mit mir teilen, würde mich freuen.
Elke