Hallo, darf ein Jobcenter die Eltern kontaktieren um festzustellen ob ein Unterhaltsanspruch gegen einen U25 Leistungsbezieher vorliegt? Ist es Ermessenssache vom SB oder hat der SB selbst keine Wahl als die Eltern zu kontaktieren oder kann er auch auf andere überprüfen ob ein Unterhaltsanspruch wahrscheinlich oder gegeben ist?
Es besteht doch das Sozialgeheimnis. Wird das Sozialgeheimnis nicht gegenüber den Eltern verletzt, weil der Leistungsbezieher vielleicht gar nicht möchte dass seine Eltern davon wissen dass er Leistungen bezieht?
Oder ist das Auskunftsinteresse von Seiten des Jobcenters einfach höher?
Ist es meistens oder immer so dass das Jobcenter so etwas macht oder ist das eher ein Ausnahmefall?