Liebe Forengemeinde.
Kann man pauschal sagen, ob das Geld, das nach dem Abzug des Schonvermögens über bleibt,
für Tilgungen laufender Schulden zur Einmalzahlung genutzt werden darf?
Es geht dabei noch um mehrere Hundert Euro die ans ehemalige Jobcenter zurückgezahlt werden müssen,
und für die ein Dauerauftrag seit langem läuft.
Muss ich im Nachhinein für alle Ausgaben, die nicht laufende Kosten betrifft, einen Nachweis bringen?
Ich bin sehr verunsichert und weiss einfach nicht was da auf mich zukommt.
LG von Grenze