Hallo,
beim Bezug von Grundsicherung darf man ja nicht länger als 30 Tage das Land verlassen - bzw. ab dem 31. Tag werden die Leistungen bis zur nachgewiesenen Rückkehr eingestellt.
Fährt ein Grundsicherungsempfänger beispielsweise zu Verwandten nach Österreich, muss er auf Nachfrage den Zeitpunkt der Rückkehr nachweisen können.
Wie ist das in der Praxis am besten zu bewerkstelligen, ohne direkt persönlich beim Sachbearbeiter vorstellig zu werden (was in den meisten Fällen allein wegen Corona aktuell schwer bis unmöglich ist)? Früher gab es die Möglichkeit, bei der Post ein Postident machen zu lassen. Das klappt heute aber nicht mehr so einfach, da man hierzu ein spezielles Formular z.B. von einer Bank, etc. benötigt.
Welche Möglichkeiten hat man sonst?
Wie ist ein rechtssicherer Nachweis zu erstellen?
Dankeschön