Mein Sohn lebt in einer Einrichtung für geistig Behinderte und bekommt Grundsicherung vom Sozialamt.
Habe jetzt auf dem Kontoauszug seines Kontos festgestellt, dass der Freibetrag für den Selbstbehalt (5000, -- €)
überschritten ist. Ich müsste also eine Rückzahlung an das Sozialamt leisten. Von Seiten der Einrichtung
wurde mir mitgeteilt, dass das Sozialamt sogar die bisherige Mietzahlung für meinen Sohn einstellen könnte und
die Miete dann von mir selbst geleistet werden müsste. Ist das wirklich rechtens bzw. könnte ich gegen einen
solchen Bescheid Beschwerde einlegen?