Hallo zsm,
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll zu Schreiben, da wir soviel Probleme mit dem JC haben.
Wir befinden uns in der Situation, dass mein Mann zum 31.05.2021 gekündigt ist, personenbezogene Kündigung durch den AG, da er gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist seinen Job auszuüben. Mein Mann beginnt ab Juli eine Umschulung.
Ich bin noch bis 01/22 in Elternzeit, wir haben eine gemeinsame 14 Monate alte Tochter und seit ein paar Tagen wohnt meine 11 jährige Tochter bei uns. Diese hat vorher beim Vater gelebt, aber das will sie nicht mehr aus diversen Gründen. Ich bekomme kein Geld für das große Kind. Ich habe Kindergeld für sie beantragt, mir von meinem Ex schriftlich geben lassen, dass sie ab sofort bei uns wohnt und er hat dies in einer Veränderungsmittlung auch der Kindergeldkasse mitgeteilt. Haben die Unterlagen in einem Umschlag gesteckt und gemeinsam verschickt. Mein Ex und ich haben auch einen gemeinsamen Sohn, 8 Jahre, der aber weiterhin beim Vater leben will.
Nun wäre die erste Frage: Hebt sich der Unterhaltsanspruch gegenseitig auf, wenn ein Kind bei mir und das andere beim Vater lebt?
Ich habe in den 4 Jahre, wo die beiden großen beim Vater waren keinen Unterhalt zahlen können, da ich nie genug verdient habe. Er hat UVG bekommen. Wir haben zusammen ein Schreiben an die UVG Kasse aufgesetzt, dass meine Tochter hier ist und der Sohn weiter bei ihm lebt mit der Bitte die Leistungen für beide Kinder sofort einzustellen.
Ich weiß, dass ich meinen Ex nicht nach der Hälfte des Kindergeldes für diesen Monat fragen brauche, da er dann eh sagen wird er hat kein Geld.
Wird das JC mich auffordern für meine Tochter UVG zu beantragen?
Ich habe schriftlich mitgeteilt, seit wann sie dauerhaft bei uns ist. Ummelden kann ich sie erst im Juli, da vorher kein Termin im Einwohnermeldeamt wegen Corona zu bekommen war. Also offiziell lebt sie erst dann ab 06.07.21 hier.
Dann ist bei uns das Problem, dass immer wieder falsches Einkommen berücksichtigt wird bzw. geht es um die korrekte Höhe. Unser BWZ lief zum 30.04.21 ab. Ich habe den WBA pünktlich abgegeben. Im neuen Bescheid ab 01.05.21 wird meinem Mann ein Einkommen von brutto 1400 und netto 1100 angerechnet, dazu Krankengeld von 910 Euro, wovon wir bis heute keinen Cent gesehen haben und Kindergeld für die Kleine. Ich selbst habe aufgrund das wir für dieses Jahr keinen Kitaplatz haben, kein Einkommen.
Mein Mann hat Anspruch auf Krankengeld vom 14.04.21 bis 14.05.21 und hat dann keine AU mehr, da er noch Resturlaub hat und noch Überstd das er genau bis zum 31.05.21 davon noch bezahlt wird. Auf der Probeabrechnung für Mai stehen 500 Euro netto. Er bekam im April 476 Euro ausgezahlt am 01.04.21 vom AG und wird dann Ende diesen MOnats pie mal Daumen 500 Euro bekommen.
Von dem Krankengeld haben wir wie oben schon beschrieben bisher keinen Cent gesehen, da das JC einen Erstattungsanspruch gestellt hat bei der KK. Das JC will etwas über 1400 Euro haben von der KK für den Zeitraum 01.04.21 bis 31.05.21.
Meine Frage dazu nun: wenn das JC bei meinem Mann nun 476 euro Netto und 650 Euro Netto für April angerechnet hat und sich für April das Krankengeld erstatten lässt, bekommen wir dann für April einen Betrag nachgezahlt, wenn es im vorläufigen Bescheid anders berechnet wurde?
Im Mai bzw Ende Mai werden wir nämlich das selbe Problem haben.
Wir haben jetzt Anfang Mai unsere Ausgaben von etwas Ersparten zahlen können, aber wir sind jetzt pleite.
Wir haben zum Leben seit dem 01. Mai diese 467 Euro plus das Kindergeld der Kleinen gehabt. Den Coronabonus von der Familienkasse musste ich einem Bekannten geben, da unser Laptop kaputt war und meine Tochter sonst nicht am Distanzunterricht hätte teilnehmen können.
Durch diesen Erstattungsanspruch wurden erst mal alle unsere Leistungen eingestellt, das wurde mir am Freitag am Telefon gesagt.
Wir sitzen nun hier mit 4 Personen, mein Sohn ist fast alle WEs auch dabei und ich weiß nicht, wie ich bis Ende des Monats noch auskommen soll.
Ich will auch nicht Jammern, aber ich brauche echt mal Rat von Leuten die Ahnung haben.
LG