Hallo,
meine Mutter ist Retnerin und bekommt eine Grundsicherung.
Ich und meine Frau beabsichtigen, bis eine alternative vorliegt, mit in die Wohnung zu ziehen. Ich und meine Frau sind auch beide berufstätig.
Würde der Anspruch auf Grundsicherung dadurch entfallen?
Wir haben versucht dies selbst herauszufinden, sind uns aber nicht ganz sicher ...
Hier die PDF...
https://www.deutsche-rentenver…df?__blob=publicationFile
Gleich auf Seite 2 steht...
QuoteAnders als bei der Sozialhilfe wird aber bei der Grundsicherung grundsätzlich nicht auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen. Erst bei einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr kommt es dazu.
Auf Seite 8...
QuoteFür Ihre Unterkunft... werden die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel Miete, Nebenkosten und Heizung. Was angemessen ist, entscheiden die Sozialhilfeträger. Dabei gilt vor allem der örtliche Mietspiegel. Leben mehrere Personen in Ihrer Haushaltsgemeinschaft, werden die Kosten auch pro Person berücksichtigt.
Auf Seite 14 ....
QuoteAuch das ist bei der Grund sicherung anders als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt: Einkünfte von weiteren Personen, die im Haushalt leben, werden nicht berücksichtigt (zum Beispiel Schwiegereltern, kinder, Geschwister, Enkel).
Auf Seite 2 und 14 steht ab 100.000€ Einkommen.
Aber Seite 8 sagt etwas anderes. Wir haben dies mal nachgerechnet. Wenn wir die Miete unter uns drein aufteilen würden, dann würde die Rente abzüglich dem drittel der Miete über dem Gesetzlich festgelegten Mindestbedarf liegen. Damit würde Ihre jetzige Grundsicherung vermutlich entfallen, oder liegen wir falsch?
Viele Grüße
Christoph