Hallo Zusammen
Mein Arbeitgeber hat mir leider vor kurzem mitgeteilt, dass er meinen Arbeitsvertrag noch der Probezeit nicht verlängern wird und der Arbeitsvertrag nach der Probezeit zum 30. nicht verlängert wird. Es ist keine sofortige Kündigung innerhalb der Probezeit, ich habe keine Abmahnung oder Ähnliches erhalten.
Nun stellt sich mir die Frage, da es aktuell coronabedingt nicht einfach wird eine neue Stelle zu finden, bin ich mit diesen Bedingungen ALG 1 Bezugsberechtigt?
Ich war in den 30 Monaten vor dem 30.6 mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Besten Dank