Hallo Zusammen,
ist vielleicht nicht ganze das passende Forum, aber vielleicht kann wer helfen.
Ich befinde mich aktuell in Folge in Kurzarbeit und bekomme 680€.
Ich wohne im Haus meiner Eltern, 2 Zimmer, Kochnische, Bad und zahle 360€ Miete, Warm,
Strom wird pauschalisiert am Ende des Jahres abgerechnet.
Laut dieser Information befinde ich mich in einem Mischhaushalt mit meinen Eltern wären das 3 Personen.
https://www.buzer.de/gesetz/5492/a75295.htm
Nach der Tabelle müsste ich ca . 151€ bekommen, wenn ich alleine wohnen würde.
https://www.bmi.bund.de/SiteGl…echner-2020-formular.html
Wird der Wohnraum sowohl von zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern als auch von nach § 1 Abs. 2 vom Wohngeld ausgeschlossenen Familienmitgliedern bewohnt (Mischhaushalt), ist bei der Leistung des Wohngeldes nur der Anteil der Miete oder Belastung zu berücksichtigen, der dem Anteil der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder an der Gesamtzahl der Personen des Mischhaushalts entspricht. In diesem Fall ist hinsichtlich der Leistungen der nach § 1 Abs. 2 vom Wohngeld ausgeschlossenen Familienmitglieder Absatz 2 Nr. 3 nicht anzuwenden. Im Fall des Satzes 1 ist nur der Anteil des Höchstbetrages nach § 8 Abs. 1 zu berücksichtigen, der dem Anteil der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder an der Gesamtzahl der Personen des Mischhaushalts entspricht; die Gesamtzahl der Personen des Mischhaushalts ist für die Ermittlung des Höchstbetrages maßgebend.
Diese "Formulierung" ist für mich nicht nachvollziehbar.
Vielleicht kann wer helfen.
Danke