Hallo zusammen,
Ich habe hier etwas kompliziertes.
Vielleicht weiss jemand Rat oder kann jemanden empfehlen der sich mit so etwas auskennt.
Kann auch gerne etwas dafür bezahlen.
DER FALL:
Vater (69) bezieht Grundsicherung vom Sozialamt, aber nur für Lebenshaltungskosten, nicht für Wohnen. DENN...Vater hat lebenslanges Wohnrecht bei Onkel wg. des günstigen Verkaufs einer Immobilie von Vater an Onkel vor ca.15 Jahren. Der Deal war, Onkel bekommt Immobilie zum Spotpreis und stellt Vater, und nach dessen Ableben, beiden Söhnen (41 u. 42) das Wohnrecht bis zu deren Lebensende zur Verfügung.
Aufgrund DIESES Wohnrechts will Sozialamt nicht für Wohnung für Vater zahlen.
Dieses Wohnrecht wurde notariell geschrieben jedoch für eine neu zu bauende 80qm Wohnung. Dies ist in 15 Jahren jedoch nicht passiert.
Vater wohnt seitdem in Bruchbude welche durch Onkel widerwillig zu Verfügung gestellt wurde. Vater ist durch jahrzehntelangen Psychoterror von Onkel mittlerweile depressiv und beim Therapeuten und gesundheitlich angeschlagen. Es gab tätliche Angriffe und Gemeinheiten seitens des Onkels gegen Vater. Das Sozialamt interessiert das jedoch nicht. Aussage Sozialamtsmitarbeiter: „Wo Vater wohnt ist egal, aber sie können nicht für Wohnung zahlen, weil es das Wohnrecht gibt“.
Nun stünde eigentlich Gerichtsverhandlung an um den Bau der 80qm Wohnung einzuklagen, eben wie es im Notarvertrag steht.
ABER:
Wir wollen diese Neubau-Wohnung nicht mehr für den Vater, da der Onkel weiter sein direkter Nachbar wäre und der Streit/Terror weiter gehen würde.
Wir streben Kompromiss an und wollen NUR NOCH GELD vom Onkel und auf das Wohnrecht VOLLSTÄNIDG (Vater (69) und beide Söhne(41 und 42) verzichten.
FRAGE:
Wie schaffen wir es eine etwaige Ausgleichszahlung vom Onkel, für den Verzicht des Neubaus der 80qm Wohnung & Verzicht des Wohnrechts aller drei Personen, so zu kanalisieren/gestalten das Vater WEITERHIN Sozialhilfe für Lebenskosten bezieht, und wir das Geld vom Onkel für die Miete einer ANDEREN Wohnung verwenden können, OHNE daß das Sozialamt Sozialbetrug beanstandet oder das Amt große Teile des Geldes bekommt und das Finanzamt große Teile der Zahlung einfordert?
Wenn man eine Zahlung durch Onkel entsprechend der Lebenserwartungen aller Beteiligter aufteilt ergibt sich grob folgendes Verhältnis: 20% für Vater & 80 % für beide Söhne zusammen.
Kann man dann dem Sozialamt gegenüber die 20% für den Vater einfach geben und weiter die Grundsicherung erhalten.
Ist so etwas rechtlich möglich?
FRAGE:
Können wir Sozialamt, aufgrund von Selbstmordgedanken des Vaters und schwerer Depression, ausgelöst durch Psychoterror des Onkels inkl. Morddrohungen zwingen eine andere Wohnung zu bezahlen obwohl das Wohnrecht besteht. Atteste vom Therapeuten gibt es dafür genug. Was müssten man dafür tun?